Leben, Stadt

Feindbild Makler

Charlotte Frey
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Wer kennt dieses Phänomen nicht? Man will mit dem Freund zusammenziehen, eine WG gründen oder einfach eine größere Wohnung finden. Man durchforstet Anzeigen in Zeitungen und Internet. Aber überall nur Angebote mit Provision.  Die hohe Nachfrage öffnet den Maklern in München alle Türen. Die Grünen wollen das “Eintrittsgeld” für Wohnraum nun abschaffen.

Bei der Besichtigung wird der Wohnungssuchende von einer Person mit Ledertäschchen höflich, aber deutlich darauf hingewiesen, dass eine Vermittlungsgebühr anfällt, wenn ein Mietvertrag zustande kommt. Nur weil der Vermieter jemanden beauftragt hat, der einen durch die Wohnung führt? Wo die Gegenleistung ist, weiß man nicht.

Die Grünen vergleichen die obligatorischen Maklergebühren mit einem “Eintrittsgeld”.

Diese Vereinbarung berechtigt den Makler, nach Abschluss des Mietvertrages eine Rechnung über zwei Nettokaltmieten zzgl. 19% MwSt zu stellen. Zu den Kosten für Umzug und Renovierung der bisherigen Wohnung kommt also auch noch eine dicke Summe zusammen die eigentlich gar nicht sein müsste. Für viele Mieter unbezahlbar.

Die Grünen finden in ihrer Pressemitteilung deutliche Worte: “Möglich ist dieser Irrsinn nur dort, wo Wohnraum knapp ist und kein Gleichgewicht der Marktteilnehmer besteht.” Wer eine Wohnung suche, so heißt es weiter, brauche sie meist schnell und stehe unter Zeitdruck. Da bleibe einem irgendwann nichts anderes übrig, “als in den sauren Apfel Maklerprovision zu beißen”.

In anderen Städten bezahlen Vermieter die Makler, die sie beauftragen, selbst. Eine Absurdität, die die Münchner Verhältnisse hervorbringen sieht so aus: Immer öfter beauftragen auch Wohnungssuchende einen Makler und übernehmen die Vermittlungskosten. Eine Doppeltätigkeit der Makler für beide Seiten führt zwingend zu Interessenskonflikten und ist auch international völlig unüblich.

Die Münchner Grünen fordern: “Schluss mit diesem Abkassieren!”

Auf ihrer letzten Stadtversammlung haben die Münchner Grünen beschlossen, sich für eine Änderung des Gesetzes der Regelung zur Wohnungsvermittlung einzusetzen: Eine Tätigkeit für beide Parteien soll als ordnungswidrig gelten. Makler sollen bei der erfolgreichen Vermittlung eines Mietvertrages ein Entgelt verlangen dürfen – aber nur vom ursprünglichen Auftraggeber. Im Klartext: “Wer zahlt, schafft an. Und wer anschafft, soll auch zahlen”, so der Stadtvositzende Nikolaus Hoenning

Foto: (c) Udo Domnick / pixelio.de

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