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Droht der Wiesn die Konservierung?

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Sich mit dem Titel “Immaterielles Weltkulturerbe” zu schmücken und sich eine Reihe mit Dingen wie dem Tenorgesang der sardischen Schäferkultur oder der Musik der mongolischen Pferdekopfgeige zu stellen, klingt durchaus verlockend. SPD-Stadtrat Helmut Schmid fordert jedoch die Stadt München auf, den Vorschlag des UNESCO-“Ãœbereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Weltkulturerbes” abzuweisen und das Oktoberfest nicht als solches festzulegen.

wiesn

Hier die Begründung im Wortlaut:

“Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag über Anträge zur Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Weltkulturerbes beraten.

2003 hat die UNESCO das „Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes“ beschlossen, das nach Ratifizierung durch 30 UNESCO-Mitgliedstaaten am 20. April 2006 in Kraftgetreten ist. Derzeit ist das Übereinkommen von 136 Staaten ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Übereinkommen bisher nicht beigetreten.

Die Ziele dieses Ãœbereinkommens sind
a) die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes;
b) die Gewährleistung der Achtung vor dem immateriellen Kulturerbe der jeweiligen Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen;
c) die Bewusstseinsförderung in Bezug auf die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes und seiner gegenseitigen Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene;
d) die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung.

Unter “immateriellem Kulturerbe” sind laut Begriffsbestimmung Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume – zu verstehen, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen. Auch durch Feste soll dies zum Ausdruck gebracht werden.

Das Oktoberfest ist sicherlich einzigartig. Ob es aber gerade Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten sind, die das Oktoberfest zu dem machen was es ist, darf bezweifelt werden.

Unter “Erhaltung” sind laut Begriffsbestimmung Maßnahmen zur Sicherstellung des Fortbestands des immateriellen Kulturerbes zu verstehen, einschließlich der Ermittlung, der Dokumentation, der Forschung, der Sicherung, des Schutzes, der Förderung, der Aufwertung, der Weitergabe, insbesondere durch schulische und außerschulische Bildung, sowie der Neubelebung der verschiedenen Aspekte dieses Erbes.

Das Oktoberfest ist in seinem Fortbestand nicht gefährdet. Auch braucht es keine Hilfe bei der Weitergabe, schon gar nicht durch schulische Bildung. Bei jährlich 6 Millionen Besuchern kann auch nicht von einem Bedarf an Förderung oder Aufwertung gesprochen werden.

Der Titel UNESCO-Weltkulturerbe klingt verlockend und in vielen Fällen ist es sinnvoll sich für eine solche Anerkennung einzusetzen. Auf der Liste der UNESCO finden sich durchaus interessante Beispiele, wie das „oil wrestling festival“ in der Türkei oder die Musik der mongolischen Pferdekopfgeige.

Würde allerdings das Oktoberfest als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt, ist zu befürchten, dass sich das Fest nicht mehr weiter entwickeln kann und statisch wird. Das Oktoberfest hat sich in seiner 200-jährigen Geschichte immer weiterentwickelt, von der Hochzeitsfeier mit Pferderennen über Bierbuden zum größten Volksfest der Welt. Dabei wurde einerseits immer darauf geachtet, dass die Tradition nicht zu kurz kommt. Andererseits wurden selbstverständlich auch immer neue technische Möglichkeiten ausgeschöpft, ob im Bereich der Fahrgeschäfte, der Reinigung oder der Ökologie.

Dürfte sich nichts mehr ändern hieße das Stillstand. So wird durch den vermeintlichen Schutz und die gut gemeinte Erhaltung des Festes eine Gefahr für den Fortbestand. Dies gilt es zu Vermeiden.

gez.
Helmut Schmid
Stadtrat”

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