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Stillgestanden!

Tobias Wullert

Ein merkwürdiger Auftrag war es schon: Auflegen beim Tanzverbot. Also krame ich aus meinem Plattenregal untanzbare Musik, die Leute trotzdem bei guter Laune hält. Hm, was hätten wir da? Nach kurzem Überlegen wandert eine bunte Mixtur in meinen Trolley fürs Pimpernel: Easy Listening, Thai-Funk, Jazz, russischer Funk, jazziger House oder Singer-Songwriter wie Rodriguez.

Ich fühle mich etwas in meiner Ehre gekränkt, denn Auflegen an einem Abend an dem fünf von neun Stunden Tanzverbot herrscht, würde wohl kaum ein DJ als Kompliment ansehen. Mit viel gutem Willen dann aber doch als Herausforderung.

„Hey macht mal lauter!“

Wenn es November wird in München, werden nicht nur die Winterpullover aus dem Regal geholt und die ersten Glühweinstände aufgestellt. Zum besonderen Ärger aller Clubbesitzer und auch Nachtmenschen sollen vier Tage im November ab 2 Uhr die Tanzbeine still stehen. Wenn nicht, drohen drakonische Geldbußen. Nach Allerheiligen sind die stillen Tage im November der Volkstrauertag, der Buß- und Bettag und der Totensonntag.

Früher galt das Tanzverbot ab 24 Uhr. Nachdem sich in den letzen Jahren aber immer mehr lautstarker Protest formierte, der Bayern als rückständig und hinter dem Mond lebend titulierte, darf etwas länger getanzt werden. Die Regeln für solche Tage legt in der Bayerischen Verfassung das „Gesetz zum Schutz der Sonn und Feiertage“ fest. Unter Art.3, dem Punkt „Stille Tage“ sind „ öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist“.

Um 2 Uhr ist es soweit. Der Türsteher winkt mit seinem Handy und zeigt auf die Uhr. Langsam fahre ich die Musik herunter. Erste verwirrte Stimmen dringen aus dem Disco-Nebel. „Super Musik, aber warum so leise?“ oder „Hey macht mal lauter!“ Doch die Antwort ist immer dieselbe: „Sorry, ab zwei ist Tanzverbot“ und so flüstern die Boxen ab jetzt nur noch und werden locker von den Bargesprächen übertönt. Erstaunlicherweise wird der Club erstmal nicht sehr viel leerer.

Baden-Württemberg lockert Verbot

In Baden-Württemberg können sich ab diesem Jahr alle Clubgänger freuen. Dort wurde nämlich das Tanzverbot bisher fast noch strenger gehandhabt als in Bayern. Doch die grün-rote Landesregierung lockerte im vergangenen September das Verbot. Ein ganztägiges Tanzverbot gilt demzufolge nur noch für den Karfreitag.

Meine Empfehlung wäre, auch in Bayern den Respekt vor der Lebensfreude über den Respekt vor den Toten zu stellen. Oder wir nehmen uns Mexiko als Vorbild: Dort wird am „Dia de los Muertos“ – dem Tag der Toten – seit über 2000 Jahren einfach mit den Verstorbenen gefeiert. Denn nach dem Glauben der Ureinwohner, der Zapoteken, kehren die Seelen für einen Tag zurück und werden mit bunt geschmückten Altären und Gräbern begrüßt.

Von der Unesco bereits zum Meisterwerk des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit ernannt, zelebrieren die Ureinwohner ein Volksfest mit allerlei uns skurril erscheinenden Gebräuchen. So wird das „pan de muerto“ – das traditionelle süße Totenbrot – gereicht, sowie Zucker-Totenköpfe (Calaveras de dulce) und Skelette und Särge aus Marzipan.

Und natürlich wird auch getanzt.

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