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In nur 9 Minuten wurde ein Stück altes Giesing dem Erdboden gleich gemacht

Am vergangenen Freitagnachmittag wurde in Obergiesing in der Oberen Grasstraße 1 ein denkmalgeschütztes Handwerkerhaus abgerissen. Laut dem bayrischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist dieser Fall bis jetzt einmalig in München. Es gibt keine Präzedenzfälle, in welchem die Gentrifizierung ein solches Ausmaß angenommen hat.

 

Was geschah? – Nur noch die Ruine bleibt

Anfang August hatte die Baufirma angekündigt, sie wolle Sanierungsmaßnahmen an dem 170 Jahre alten denkmalgeschützten Handwerkerhaus in Obergiesing vornehmen. Der Antrag auf Sanierung ist bei der Lokalbaukommission (LBK) am 4. August eingegangen. Der Bauherr hatte lediglich die Erlaubnis, das Gebäude denkmalgerecht zu sanieren. Von einem Abriss war bis zu diesem Zeitpunkt mit keinem Wort die Rede.

Als dann jedoch vergangenen Donnerstagnachmittag die Baufirma CSH Baubetreuung GmbH mit Bagger anrückte, war das Erstaunen der Nachbarn umso größer. Kurz bevor der Bagger seine Schaufel zum Abriss schwingen konnte, hat sich ein aufmerksamer Nachbar dem Bagger in den Weg gestellt und die Polizei gerufen.

Vorerst konnte somit der Abriss verhindert werden. Noch am selben Abend verfügte die Baukontrolle der Lokalbaukommission einen Baustopp und informierte den Bauherren auch schriftlich darüber. Das bestätigte uns Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil vom BLfD.

Umso dreister sind die Ereignisse, welche sich am Folgetag zugetragen haben: Am Freitagnachmittag rückte erneut ein Bagger der Baufirma an. Nur 9 Minuten hat es gedauert, bis er ein bedeutendes Stück Stadtgeschichte dem Erdboden gleich gemacht hat. Die Feuerwehr und das Technische Hilfswerk (THW) haben bis Abends die Bauruine abgesichert.

Hausabriss 2

Ein Teil des geschichtsträchtigen Giesings zerstört

Durch die Hauruck-Aktion der Baufirma liegt nun ein wertvolles Kulturgut in Schutt und Asche. In dem Handwerkerhaus aus dem 19. Jahrhundert war bis vor zwei Jahren noch ein Uhrmacher aktiv. Das Haus war Teil der Feldmüllersiedlung, einer früheren Arbeitersiedlung für Tagelöhner und Handwerker aus den Jahren 1840-1845.

Es war in den Denkmalatlas des bayrischen Landesamtes für Denkmalpflege eingetragen und somit denkmalgeschützt. Die Siedlung ist nach wie vor von städtebaulicher und sozialgeschichtlicher Bedeutung.

Die Folgen

Man ist sich einig, dass es solch einen Fall von Missachtung des Denkmalschutzes in München noch nie gab. Die LBK kündigte eine Strafe gemäß Denkmalschutzgesetz in sechsstelliger Höhe an und die Auflage, das Haus in Originaldimension nachzubauen.

Klar ist, dass der Bauherr aus dieser mutmaßlich kriminellen Aktion keinen Profit erzielen darf. Durch den Abriss ist in Giesing ein Stück Heimat und auch Identität verloren gegangen. Auch Oberbürgermeister Dieter Reiter hat sich schockiert darüber geäußert, mit welcher Dreistigkeit der Denkmalschutz missachtet worden ist. Er fordert, mir aller Härte gegen die Verantwortlichen vorzugehen.

Durch die hohe Strafe sollen Nachahmer abgeschreckt werden. Ein klares Zeichen muss gesetzt werden: “Dieser Rechtsbruch darf sich nicht lohnen!” so das BLfD. München darf nicht aufgrund von ökonomischen Gewinn zerstört werden. Durch die Auflage eines originalgetreuen Wiederaufbaus soll einer profitorientierten Maximalnutzung des Geländes entgegengewirkt werden.


 

1Comment
  • Gordon
    Posted at 08:51h, 07 September

    Die Baufirma ist eine GmbH mit eine Haftungshöhe von 25.000 Euro (http://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/DE/4077752). Meine Vorhersage: Die Firma wird insolvent gehen und den Schaden nicht wieder gut machen. Der Inhaber wird eine neue Baufirma gründen und weiter machen. (Im Baugewerbe leider üblich.)

    Der Bauherr wird sich auf die Aktenlage (Sanierung anstatt Abriss) berufen und eine Geldbuße wegen mangelhafter Bauaufsicht zahlen. Danach wird er ein Luxusgebäude hinstellen und über Jahre hinweg sehr viel Geld verdienen.

    Was helfen könnte: Das Grundstück darf nicht mehr bebaut werden. Ein kleiner öffentlicher Park für die leidgeplagten Anwohner. Bauherr und Inhaber der Baufirma bekommen Berufsverbot bzw. Bauverbot auf Lebenszeit.

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