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Was du zum Thema Kirchenasyl wissen solltest

Nächstenliebe ist eins der wichtigsten Prinzipien des christlichen Glaubens. Doch was passiert, wenn Nächstenliebe illegal ist? Gerade verhandelt das Oberlandesgericht München, wie es mit dem Kirchenasyl weitergehen soll.

Was hat es mit dem Kirchenasyl auf sich?

Für Geflüchtete gelten in der EU eigentlich ganz klare Regeln: ob eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, hängt vom Herkunftsland der Antragsteller ab. Gilt ein Land als sicheres Herkunftsland, wird Asylanträgen nicht stattgegeben. (Ob ein Land “sicher” ist oder nicht, darüber lässt sich streiten – aber darum soll es jetzt nicht gehen.)

Über diese Aufenthaltsgenehmigung entscheidet nach der Dublin-III-Verordnung das europäische Land, in dem die Person zuerst ankommt. Bis über einen Asylantrag entschieden wurde, ist deshalb eigentlich keine Weiterreise erlaubt. Wer also davor in ein anderes EU-Land weiterreist, muss in sein Ankunftsland zurückgeschickt werden. Ein Verfahren über einen Asylantrag darf dann höchstens ein halbes Jahr dauern.

Von Schlupflöchern und Grauzonen

Diese Frist und das Asylverfahren im Ankunftsland kann durch Untertauchen umgangen werden.

18 Monate nach dem ersten Asylantrag dürfen Asylbewerber im neuen Aufenthaltsland einen weiteren stellen. Diese 18 Monate können also ziemlich weit über das Schicksal einer einzelnen Person entscheiden. Wird ein Herkunftsland im neuen Ankunftsland anders beurteilt? Oder wäre die Rückführung ins erste Ankunftsland am Ende fast so schlimm wie eine Abschiebung? Gilt für alle das gleiche oder sehen Einzelfälle unterschiedlich aus? Und:

Wie taucht man überhaupt unter?

Eine Möglichkeit dafür verhandelt das Oberlandesgericht München gerade: das Kirchenasyl.

Untertauchen bedeutet in diesem Fall: Eine kirchliche Einrichtung bietet einen Unterschlupf an, den man dann für die nächsten Monate nicht verlassen sollte. Soziale Kontakte und alles weitere muss sich in dieser Zeit auf die Räumlichkeiten des Gastgebers beschränken.

Das Kirchenasyl beruft sich auf die Tradition der Nächstenliebe. Es geht darum, Bedürftige in kirchlichen Einrichtungen aufzunehmen und ihnen Sicherheit zu gewähren. Das Ganze ist aktuell aber eine rechtliche Grauzone.

Ist Kirchenasyl zulässig oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und damit strafbar?

Kirchenasyl gewähren in Deutschland sowohl katholische als auch evangelische Gemeinden. Eine genaue Zahl lässt sich nicht abschätzen. Nachdem die Polizei in Augsburg im Jahr 2014 ein Kirchenasyl räumte, war der öffentliche Protest groß. Seitdem hat das bayerische Innenministerium beschlossen, kirchliche Räumlichkeiten in solchen Fällen nicht mehr zu betreten und auch keine Personen mehr gewaltsam abzuführen.

Ermittelt wird trotzdem gegen Pfarrer einiger Gemeinden, die Geflüchtete unter ihren Dächern aufgenommen haben. Währenddessen läuft gerade am Münchner Oberlandesgericht die Verhandlung des Falles eines nigerianischen Geflüchteten, der in einer Gemeinde in Freising Kirchenasyl bekommen hat. Das Gericht soll endgültig klären, ob Kirchenasyl zulässig ist.

Wie steht die Kirche dazu?

Vereine wie „Matteo – Kirche und Asyl“ unterstützen Kirchenasylfälle rechtlich und mit Hilfe von Sozialarbeitern. Auch das Bundesamt für Migration unterstützt die Kirchen dabei. Bettina Nickel vom Katholischen Büro Bayern betont in einem Interview mit der SZ, dass Kirchenasyl nur für “Härtefälle” vorgesehen sei.

Pfarrer Rainer Maria Schießler von der katholischen Kirchengemeinde St. Maximilian im Glockenbachviertel sieht das Kirchenasyl als doch sehr kompliziert an: Als Kirchenangehöriger möchte er lieber mit dem Staat zusammenarbeiten und nicht gegen ihn agitieren. Darum vertraut er zunächst grundsätzlich dem Urteilsvermögen des Staats, wenn es um die Sicherheit der Herkunftsländer geht. Ausnahmefälle sind natürlich immer möglich, um die sich Kirche und Staat aber gemeinsam kümmern sollten. Dem Einzelnen wäre so durch eine geordnete rechtliche Unterstützung mehr geholfen, als dadurch, ihn illegal zu verstecken.

Fazit

Bleibt das Urteil im Freisinger Fall abzuwarten, um zu sehen, was mit der Grauzone passiert. Kirchenasyl bedeutet für Gemeinden und auch Asylbewerber eine enorme Belastung. Durch eine Lockerung von Dublin-III würde es für Geflüchtete leichter, in der ganzen EU Asyl zu beantragen. Grauzonen wie das Kirchenasyl wären dann nicht mehr nötig.


Beitragsbild: © Unsplash/James Newcombe

Sophia Hösi
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