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Wenn Datenschutz Falschparker schützt

Update 3. November 2022: Verwaltungsgericht bestätigt, dass Melden von Falschparkenden mit Foto zulässig ist. Mehr Infos zum Thema hier.


Kathrin lebt in München. Jeden Tag bringt sie ihre Tochter auf ihrem Weg zur Arbeit in die Kita, fast täglich stehen ihnen dabei Autos im Weg. Sie müssen sich an Autos vorbeischlängeln, die entweder mitten auf dem Gehweg stehen oder Straßenübergänge blockieren. Irgendwann hat Kathrin angefangen, die Autos zu fotografieren und mithilfe einer App der Polizei zu melden. Vor drei Jahren war das etwa, 75 Mal hat sie bis heute zum Handy gegriffen. Diesen Sommer hörte sie plötzlich auf.

Im August erhielt sie eine Mail vom Kreisverwaltungsreferat. „Kryptisch“ sei die gewesen, sagt sie heute. In der Mail stand, dass das „massenhafte“ Melden von Autos gegen deutsches Datenschutzrecht verstoße und eine Ordnungswidrigkeit darstellen könne: „Dabei ist doch das Problem wohl eher, dass ‚massenhaft’ falsch geparkt wird,“ sagt Kathrin. Ihren richtigen Namen möchte sie nicht nennen. Kathrin war nicht die Einzige, die im Sommer 2021 eine solche Mail in ihrem Postfach fand. Ihre Mail war uneindeutig formuliert, die anderer Betroffener eindeutiger: ein Datenschutzverstoß liege vor. 100 Euro sollten die Betroffenen zahlen. Mindestens zwei von ihnen haben Einspruch eingelegt, die meisten melden seitdem keine Autos mehr.

Nur milde Strafen für Autofahrer

Deutschland ist besonders günstig für Autofahrer, die sich falsch verhalten. Die Nachbarländer sind da nicht so nachsichtig. Seit letztem Herbst müssen Falschparker auch in Deutschland etwas mehr zahlen. Zuvor mussten Autofahrer, die weniger als drei Minuten auf Geh- oder Radwegen hielten, gar keine Strafe erwarten. Nun können dafür 55 Euro verlangt werden, genau wie für das Parken auf Geh- oder Radwegen. Das hat zuvor maximal 20 Euro gekostet. Mehr als 55 Euro wird auch im nächsten Jahr nur das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt kosten – wenn ein Rettungsfahrzeug behindert wird, kostet das 110 Euro.

Seit Mitte Dezember 2020 hat sich die Kommunale Verkehrsüberwachung in München auf „schwerwiegende Verstöße“ beschränkt. Das bedeutet: es existiert keine flächendeckende Parkraumüberwachung. Kathrin hatte ihren Weg gefunden, etwas gegen die konkrete Gefahr auf den Straßen Münchens zu tun. Mit der App dauert das Melden der Autos nur 30 Sekunden. Kathrin geht es aber um mehr als das Ankreiden einzelner Falschparker: „Zwanzig Prozent aller Verkehrsunfälle entstehen durch den sogenannten ruhenden Verkehr, und es wird Zeit, anzuerkennen, dass dieser eine Gefahr darstellen kann“, sagt Kathrin.

Letztendlich geht es um die Frage: wem gehört die Stadt? Wer kann und darf sich Gehör verschaffen? Wer darf Autos melden, die falsch parken? Was sagen Polizei, Kreisverwaltungsreferat und Datenschutzbehörde dazu?

Die Radfahrer

Die Radfahrer:innen sehen ihre Sicherheit gefährdet. Oder eher: die ihrer Kinder. Sie heißen Kathrin, Markus, Florian oder Robert. Kathrin sagt: „Sie kann es nicht mehr nicht sehen.“ Was sie damit meint: was ihr einmal aufgefallen ist, kann sie nicht mehr ignorieren. Der Ärger ist da, „wenn Autofahrer besonders dreist auf Geh- oder Radwegen parken, weil sie zu faul sind, sich eine legale Lösung zu suchen und wissen, dass sie nicht mit Sanktionen rechnen brauchen.“ So ging es Kathrin und den anderen, die teilweise fast täglich falsch parkende Autos an die Polizei meldeten. Sie wollten den Autos Einhalt gebieten und zeigen, dass die Straße kein rechtsfreier Raum ist. Es war ihr persönlicher Kampf, täglich auf dem Weg in den Kindergarten oder auf dem Weg zur Arbeit.

Die Betroffenen haben sich vernetzt und eine Chatgruppe gegründet, in der sie sich zu dem Thema austauschen: was sagen die Anwälte, welche Urteile gibt es, wie kann man die Öffentlichkeit und Politiker für das Thema sensibilisieren. 

Die Autofahrer

Es gibt diejenigen, die nur kurz halten wollen, um Semmeln aus der Bäckerei zu holen oder ein Buch in der Bibliothek abzugeben. Und es gibt Wiederholungstäter, die immer und immer wieder an derselben Stelle falsch parken. Es ist bequem und sie werden nur selten bestraft. Und selbst wenn: was sind schon 55 Euro? Falschparken ist nur etwas teurer, als 24 Stunden im Parkhaus in Münchens Innenstadt zu parken (36 Euro). Dann gibt es noch die Lieferwagenfahrer. Für sie sind Parkplätze reserviert. Oft sind die weit weg von der Filiale, wo die Fahrer Produkte abliefern müssen. Dazu kommt: die reservierten Parkplätze sind oft von anderen Autos zugeparkt – und werden selten freigeschleppt. Also parken die Lieferwagenfahrer auf dem Rad- oder Fußweg.

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR)

„Wir sanktionieren keine Bürger*innen, die uns Anzeigen senden. Wir raten Ihnen, sich einen dieser angeblichen Bescheide vorlegen zu lassen.“ Das schreibt das KVR auf unsere Frage, weshalb sie Kathrin vorgewarnt hätten. In der Mail an Kathrin schrieb das KVR: „Eine systematische Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Private, z.B. durch ‚massenhafte‘ Erstellung von Anzeigen, ist rechtlich nicht zulässig.“

Bei Anzeigen durch Privatpersonen würden sich „rechtliche Fragen sowohl im Bereich der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, Anm. d. Red.) als auch des Ordnungswidrigkeitenrechts“ stellen, heißt es in der Mail an Kathrin. Die Verkehrsüberwachung sei eine Aufgabe der Münchner Verkehrsüberwachung und des Polizeipräsidiums. Auf Nachfrage sagt das KVR, dass die Mail an Kathrin ein reines „Informationsschreiben auf Grundlage eines Rechtsgutachtens zum Thema Privatanzeigen“ sei. Kathrin hat wegen dieses „Informationsschreibens“ vorerst aufgehört, Autos zu melden.

Die Polizei

„Auch wenn es nett gemeint ist, müssen wir alles verfolgen“, sagt Michael Marienwald, Pressesprecher der Polizei München. Viermal betont er, dass die Polizei kein Foto des Kennzeichens brauche, um Bußgelder zu verhängen. Dieses Foto ist die Krux: „Das Weitergeben an Dritte, und die Polizei ist in dem Fall eine dritte Instanz, kann ein Verstoß gegen den Datenschutz sein“, sagt Marienwald.

Marienwald empfiehlt Bürger:innen, die Polizei anzurufen statt eine App zu nutzen. Es reiche, das Kennzeichen mündlich weiterzugeben. Das sei kein Verstoß gegen den Datenschutz. Er merkt an: die Bürger:innen sollten idealerweise warten, bis die Polizei kommt. Das könne zuweilen bis zu einer Stunde dauern. „Das ist dann richtige Zivilcourage“, meint der Pressesprecher, darüber freue sich die Polizei immer.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)

Wenn die Polizei vermutet, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt, leitet sie den Fall an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht weiter. Das Amt entscheidet, ob ein Verstoß vorliegt, versendet dementsprechend Bußgeldbescheide. Die Pressesprecherin schreibt auf Nachfrage: „Allgemein gesprochen gibt es Vorschriften, die dem Einzelnen einen einklagbaren Anspruch vermitteln und solche, die sozusagen unser Zusammenleben generell strukturieren und für deren Einhaltung der Staat sorgen soll, der Einzelne aber nicht individuell geltend machen kann.“

Auf verständlich deutsch bedeutet das: Autos, die falsch parken, einen aber nicht direkt behindern, gehen einen nichts an. Idealerweise sollte der Staat dafür sorgen, dass die Autos nicht falsch parken. „Ein berechtigtes Interesse zum Anfertigen der Bilder und deren Übermittlung an die Polizei besteht nur in den Fällen, wenn eigene Rechte verletzt werden, beispielsweise wenn die eigene Einfahrt zugeparkt ist oder das eigene Fahrzeug beschädigt wurde“, schreibt die Pressesprecherin. Die Beispiele, die sie nennt, sind eindeutig.

Was aber ist, wenn der Gehweg zugeparkt ist und Kathrin warten muss, bis ein anderer Fußgänger passiert ist oder Markus mit seinem Kind auf die Straße ausweichen muss? Dazu könne das Amt keine Stellung beziehen, da sich die „Frage auf einen Sachverhalt bezieht, der gegenwärtig mit uns als Verfahrensbeteiligten gerichtlich geklärt wird“, schreibt die Pressesprecherin.

Der Rechtsanwalt der Radfahrer

Olaf Dilling ist Rechtsanwalt, in seinem Twitterprofil steht „mit juristischen Nadelstichen zur Verkehrswende“. Dilling vertritt Markus aus München, einen der Betroffenen. Ein anderer Betroffener, der gegen den Bescheid der BAYLDA klagt, schreibt auf Twitter:

https://twitter.com/trojafux/status/1423769045753634820?s=20

Dem BayLDA zufolge ist es rechtens, den Falschparker anzuzeigen, wenn dieser tatsächlich falsch parkt. Tut er das nicht, verstößt der Anzeigende gegen das Datenschutzrecht. Der Anwalt sagt am Telefon: „Auch bei einer unklaren Situation muss es dem Bürger möglich sein, eine Anzeige zu stellen – auch wenn er nicht weiß, ob diese zwingend erfolgreich ist.“ Außerdem müsse der Anzeigende dem BayLDA zufolge betroffen sein, damit die Anzeige rechtens sei. Der Anwalt hält dem entgegen: „Wenn der Staat abschleppen darf, muss der Bürger auch melden dürfen.“

Was denn nun?

In Magdeburg wurde ein Bußgeldverfahren wegen eines ähnlichen Falls fallen gelassen: die Frage sei rechtlich relevant, die Schuld aber zu gering. In München hat Kathrin aufgehört, Autos zu melden. Andreas lässt es manchmal lieber sein. Manchmal denkt er sich aber auch: jetzt erst recht. Markus‘ Fall ist jetzt vor dem Verwaltungsgericht.

Und Autos parken weiter häufig dort, wo sie nicht parken dürfen, sie parken falsch: vor Einfahrten, an Kreuzungen, auf Rad- oder Gehwegen. Oft stehen sie dann im Weg. Manchmal nervt das einfach, manchmal kann es tödlich enden.  


Beitragsbild: © Jan Krattiger

Änderung: Ursprünglich stand im Text “Er gibt zu: die Bürger:innen müssten warten, bis die Polizei kommt. Das könne zuweilen bis zu einer Stunde dauern.” Nach Rücksprache mit dem Polizei-Pressesprecher steht im Text nun: “Er merkt an: die Bürger:innen sollten idealerweise warten, bis die Polizei kommt.”

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