Münchenschau, Stadt

Bank kündigt Münchnerin Konto. Aufgrund politischer Aktivitäten ihres Sohnes

Letzte Artikel von Andre Kirberg (Alle anzeigen)

Wann darf eine Bank einen Kunden aufgrund seiner politischen Einstellung diskriminieren? Der Fall der Evelyn S. zieht gerade seine Kreise durch die Münchner Gazetten. Seit 45 Jahren war sie Kundin der Commerzbank. Nun wurde ihr ohne Nennung von konkreten Gründen das Konto gekündigt, weil ihr Sohn politisch aktiv ist. In der DKP. Grundlage für dieses Handeln der Commerzbank bietet das
BGH-Urteil XI ZR 22/12 , welches Privatbanken erlaubt ohne weitere Begründung, Geschäftsverhältnisse einseitig zu beenden.

Das ursprüngliche Urteil kam zustande, weil ein rechtsextremer Verlag geklagt hatte, welchem nach drei Jahren Geschäftstätigkeit mit der Commerzbank das Konto gekündigt wurde. Was auf den ersten Blick vernünftig erscheint, wirft die Frage auf, wo hier die Grenze zu ziehen ist. Wann ist ein politisches oder gesellschaftliches Engagement gefährdend für die Geschäftstätigkeiten einer Bank?
Die positive Nachricht vorweg, scheinbar besitzen Banken doch so etwas wie ein moralisches Verantwortungsgespür. Womöglich besteht noch Hoffnung.

Oder auch nicht, wie der folgende Fall einer Münchnerin zeigt.
45 Jahre war die Münchnerin Kundin der Commerzbank. Bis im Dezember 2013 ein Anruf einer Commerzbank Mitarbeiterin die Münchnerin verwundert aufhorchen ließ.
„Es ginge um ein Problem mit einer Kontovollmacht“ wurde Evelyn S. gesagt. Es seien Informationen über einen Bevollmächtigten ihres Kontos aufgetaucht, welche so nicht mit den Geschäftspraktiken der Commerzbank vereinbar seien. Ihr wurde nahegelegt, die Vollmacht zurückzunehmen, da ihr ansonsten die Kündigung drohe.
Dies wollte Frau S. so nicht hinnehmen und hakte nach bei der Bank. Laut Frau S. verwies diese lediglich auf §19 Abs. 1 ihrer AGB als Kündigungsgrund, wie es auch im BGH-Urteil XI ZR 22/12 vom 15.1.2013 bestätigt wurde.

Dass die Kündigung mit der politischen Tätigkeit ihres Sohnes Kerem Schamberger (Sprecher der DKP in München) zusammenhängt, war für Frau Schamberger von Anfang an klar. Allein wie die Bank an die Informationen über den Kontobevollmächtigten herankam ist ungelöst.
Kerem Schamberger hat eine Reihe von Theorien. Ob nun ein Mitarbeiter der Commerzbank zufällig davon Wind bekam, er gar vom Verfassungsschutz angeschwärzt wurde, oder sogar die Möglichkeit, dass eine interne Abteilung der Bank besteht, welche ihre Kunden auf politische Aktivitäten hin auskundschaften könnte, darüber kann Kerem nur mutmaßen.

Nun stellt sich die eingangs erwähnte Frage, wo ist die Grenze zu ziehen.
Bei näherer Betrachtung macht das BGH-Urteil nämlich durchaus Sinn. Da, wie im Falle des vorliegenden BGH-Urteils, einer Rechtsextremen Gruppe so ein wesentlicher Teil ihrer Handlungsfreiheit genommen wurde. Auf der anderen Seite ist es schwierig zu beurteilen wann ein politisches Engagement als gefährdend für die Gesellschaft anzusehen ist.

Leidtragender dieser Entwicklung ist der Kunde, welcher sich nicht mehr sicher sein kann aufgrund seiner politischen Ansichten eventuell sich nach einer neuen Bank umsehen zu müssen. Hier hat es sich der BGH zu einfach gemacht und den Privatbanken einen Hebel in die Hand gedrückt, mit dem sie jeden unliebsamen Kunden ohne Angabe von Gründen loswerden können. Ob nun ein Facebook Posting, die Fotos vom letzten Greenpeace Treffen oder aber das Engagement für Peta (die Frau vom Chef trägt Pelz) als Kündigungsgrund ausreichen und zur Kündigung führen, das kann niemand sagen. Der vorliegende Fall legt aber genau dies Nahe, da sogar die Aktivitäten von Verwandten als Kündigungsgrund scheinbar ausreichend sind.

In welche Richtung die Diskrimination geht ist eindeutig. Unbequeme Positionen werden ins Abseits gedrängt. Kündigungen werden nicht aufgrund objektiver Beobachtungen und Feststellungen ausgesprochen, sondern aufgrund subjektiver Wahrnehmungen über die politischen Präferenzen.
Es scheint unwahrscheinlich, dass Uli Hoeneß eine Kündigung seiner Bank erhält.

Fotocredit: Kerem Schamberger

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