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Darf die Stadt Sozialwohnungen in der Innenstadt errichten?

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Steuer-Lobbyisten: städtisches Grundstück zu wertvoll für Sozialmieter

Die Mietpreise laufen den Einkommen der privaten Haushalte davon – es ist das Dauerthema in München. Die Stadt hat deshalb vor über zehn Jahren (2001) das „Kommunale Wohnungsbauprogramm“ (KomPro) für die sozial und einkommensschwächsten Haushalte aufgelegt als integrierter Teil des wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München III“, das seitdem dreimal fortgeschrieben wurde.

Wesentlich ist, dass mit KomPro jährlich zahlreiche Wohngebäude und Wohnungen gebaut werden, die sich über das Stadtgebiet verteilen, also in sozialräumlich verschiedenen, vorrangig in gewachsenen Münchner Stadtquartieren errichtet werden. Die Häuser sollen kleinteilig sein, also etwa 10 bis max. 30 Wohneinheiten umfassen; die Zusammensetzung der Bewohnerhaushalte soll möglichst gemischt sein – alles Kriterien, damit diese Haushalte wieder sozial Fuß fassen können und ihnen eine schnelle soziale Integration ins Quartier ermöglicht wird. Angesichts des Versagens des Münchner Immobilienmarktes und der Immobilienwirtschaft bei der Schaffung günstigen Wohnraums und in Anbetracht der eingeschränkten wirtschaftlichen und gestalterischen Möglichkeiten der Stadt ist KomPro eine gute Sache. – In diesem Sinne hat der Stadtrat in diesem Jahr beschlossen, ein weiteres KomPro-Haus zu errichten – mit 28 Wohneinheiten zu Projektkosten von insgesamt 7,2 Mio. Euro, zentral Am Einlaß Grundstück Am Einlaß, auf dem das KomPro-Haus entstehen soll. in der Nachbarschaft der Schrannenhalle und des Viktualienmarktes gelegen, auf städtischem Grund. Dies hat den „Bund der Steuerzahler in Bayern“ (BdS) auf den Plan gerufen. Ihn treibt um, dass die Stadt, wenn sie ihr Grundstück versilbern würde, 12,24 Mio. Euro erlösen könnte und dass – wie die Vorsitzende des BdS in Bayern an den OB schrieb – „mit diesem finanziellen Aufwand in einem anderen Stadtteil wesentlich mehr Wohnungen geschaffen werden könnten.“

Wer ist der „Bund der Steuerzahler“, und welche Interessen vertritt er? Seit seiner Gründung 1949 hat er in der Öffentlichkeit das Image eines Schutzpatrons aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Seine Hauptaufgabe sieht er darin, tatsächliche oder angebliche Verschwendung von Steuergeldern bei Bund, Ländern und Kommunen anzuprangern; sein jährliches „Schwarzbuch“ enthält dazu Beispiele. Mit der sog. „Schuldenuhr“ schreibt der BdS die öffentliche bzw. Staatsverschuldung stetig fort und skandalisiert diese. Seine Mitglieder sind – entgegen seiner alle Steuerzahler vereinnahmenden Verbandsbezeichnung und seines auf Neutralität und Seriosität bemühten öffentlichen Images – vor allem die Besser- und Bestverdienenden in Deutschland: Unternehmen, gewerbliche Mittelständler, Freiberufliche und leitende
Angestellte. Entsprechend lesen sich auch die politischen Ziele des sog. Steuerzahlerbundes: Senkung der Staatsquote, massive Ausgabenkürzungen in den öffentlichen Haushalten, Privatisierung von Kranken- und Pflegeversicherung, Senkung der Sozialabgaben, Personalabbau im Öffentlichen Dienst (was auch die Steuerfahndung einschließt) – das ganze Programm neoliberaler Ideologie und Politik.

Deutlich wird das Lobbytum des BdS zugunsten des Immobilieninvestoren-Interesses, wenn er aufrechnet, dass im Falle der Übereignung des Grundstückes an den Immobilienmarkt für eine durchschnittliche Wohnung monatlich rd. 2.800 Euro zu erzielen sei, während ein Sozialmieter nur 428 Euro zahlen müsse. Die Differenz zwischen (potenziellem) Opportunitäts-Mietpreis und (realem) Sozialmietzins wird dann zur „Subvention“ deklariert– und skandalisiert (wohlgemerkt: öffentliche Ausgaben werden von diesen Interessenvertretern in der Regel nur dann als „Subventionen“ tituliert, wenn sie nicht der eigenen Klientel zugutekommen). Es ist leicht durchschaubar, dass der „Steuerzahlerbund“ in der Attitüde des rechtschaffenen Sachwalters für den sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel sich für nichts anderes einsetzt als die Vereinnahmung und Versteppung der Münchner Stadtmitte durch den Geldadel – dem ist schließlich beim Panoramablick aus den Lofts von The Seven und anderen Luxusrefugien die Anwesenheit von Sozialmietern in unmittelbarer Nähe nicht zuzumuten.

Die Stadt konterte zutreffend, dass die kleinteilige sozialräumliche Durchmischung unterschiedlicher Einkommensgruppen ein wesentliches sozialpolitisches Ziel stadtgesellschaftlicher Integration ist, die auch dem sozialen Frieden in der Stadt dient. Um den geht es dem „Steuerzahlerbund“ aber gerade nicht: Sein verbandspolitischer Tunnelblick beim Aufspüren von Fällen vermeintlicher öffentlicher Verschwendung verstellt ihm die Sicht darauf, dass sein Ratschlag bei Befolgung die gegenteilige Konsequenz hätte, nämlich dass die Stadt in München KomPro-Häuser dort errichten müsste, wo bereits einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen wohnen – das bedeutete, mit öffentlichen Investitionen soziale Brennpunkte zu schaffen, zu deren Befriedung die Stadt weitere Mittel aufbieten müsste – sicher eine gute Gelegenheit für den „Steuerzahlerbund“, den „verschwenderischen“ Einsatz von öffentlichen Mitteln zu beklagen. „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, legt Artikel 14 des Grundgesetzes fest. Dem ist die Stadt in diesem Falle nachgekommen. Sie tat gut daran!

Foto/ Text: Detlev Sträter, AK Wer beherrscht die Stadt?

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