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Konzentrierte Unfähigkeit auf allen Ebenen

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Stroebele

Hans-Christian Ströbele konstatiert bei den ermittelnden Behörden zur NSU “drastische Inkompetenz” und fordert die Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat. Ein Gespräch mit dem GRÃœNEN-Abgeordneten und Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag.


Herr Ströbele, Sie fordern die Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat aufgrund neuer Hinweise, die aus den Stasi-Unterlagen hervorgehen. Welche Informationen sind das?

Hans-Christian Ströbele: Dazu gibt es eine ganze Reihe von Hinweisen. Zum Beispiel wird in den Stasi-Akten schon 1978 auf große Nazi-Waffenlager in der Lüneburger Heide hingewiesen, 1980 nur zwei Tage nach dem Attentat auch namentlich auf den dort wohnenden Rechtsextremisten Heinz Lembke. Die Polizei nahm umgehend eine Hausdurchsuchung bei ihm vor, fand aber nichts. Auf eine Inspektion der Umgebung wurde allerdings verzichtet. Ein Jahr später ist man per Zufall in der Nähe seines Wohnsitzes auf ein riesiges Waffenlager gestoßen. Jedoch ist Herr Lembke, bevor er genauer hierzu befragt werden konnte, unter sehr eigenartigen Umständen im Gefängnis zu Tode gekommen.

Außerdem weist die damalige Ermittlungsarbeit immer noch gravierende Lücken auf: Warum ist man zum Beispiel den Hinweisen auf Verbindungen zu den damaligen Bombenanschlägen in Italien nie nachgegangen ? Dort soll mindestens ein wegen eines Bomben-Attentats festgenommener Rechtsextremist über seine Verbindungen nach Deutschland auch im Zusammenhang mit dem Oktoberfest-Attentat ausgesagt haben. Zwei weitere sagten aus, Sprengstoff sei aus Deutschland geliefert worden. Mir ist unbegreiflich, warum bei so ähnlichen Attentaten deutsche Ermittler diese Aussagen nicht aus einem befreundeten Land beigezogen haben. Außerdem müssten endlich die Unterlagen der Untersuchungskommission Terrorismus und Massaker des italienischen Senats beigezogen werden, die sich von 1994 bis 2000 auch mit solchen Spuren nach Deutschland befasste.

“Wäre kein kriminalistisches Meisterstück gewesen”

Die Wehrsportgruppe Hoffmann, in der auch Gundolf Köhler stark involviert war, pflegte enge Kontakte zu besagtem Heinz Lembke, der in der Lüneburger Heide 33 Waffendepots angelegt hatte, in denen unter anderem 156 Kilogramm Sprengstoff, 230 Kilogramm Sprengkörper, 258 Handgranaten, 50 Panzerfäuste und 13.520 Schuss Munitionen gefunden wurden. Dieser Heinz Lembke wurde, wie erwähnt, nachdem er seine Bereitschaft erklärt hatte, über seine Hintermänner auszusagen, einen Tag vor seiner Vernehmung erhängt in seiner Zelle aufgefunden. Ergebnis der Untersuchung war anschließend, dass es sich – wie bei Köhler – um Selbstmord und um einen Einzeltäter handele. Haben Sie Kenntnis darüber, ob die Bundesstaatsanwaltschaft jemals untersucht hat, ob der Sprengstoff vom Oktoberfestattentat aus diesem Fundus stammen könnte?

Hans-Christian Ströbele: Ich habe 2009 zum Oktoberfest-Attentat eine sehr ausführliche parlamentarische Anfrage der GRÃœNEN-Fraktion an die Bundesregierung gerichtet, um die zahlreichen Unklarheiten in dem Ermittlungsverfahren aufzuklären. Auf meine Frage auch nach einem solchen Sprengstoffvergleich antwortete die Bundesregierung – wie auch auf viele weitere Fragen -, dass die Akten der Bundesanwaltschaft dazu nichts enthielten. Also nehme ich an, dass eine solche Untersuchung nicht durchgeführt worden ist, obwohl sie doch sehr, sehr naheliegend war.

Als 1981 all dieser Sprengstoff des Herrn Lembke gefunden worden ist, wusste man, dass in München ebenfalls Sprengstoff verwendet wurde. Es wäre kein kriminalistisches Meisterstück gewesen, zu untersuchen, ob der Sprengstoff der Oktoberfest-Bombe aus der gleichen Quelle stammt. Das kann man aufgrund der chemischen Zusammensetzung ziemlich exakt feststellen. Aber es ist offensichtlich unterblieben und stößt bei mir auf völliges Unverständnis. Ich weiß nicht, ob heute noch soviel Vergleichs-Material vorhanden ist, um eine solche Untersuchung noch durchführen zu können. Das wäre natürlich eine ganz wichtige Spur.

“Spurenakten, die gegen die Einzeltätertheorie sprechen”

Der Opferanwalt Werner Dietrich hat darauf hingewiesen, dass insgesamt an die 900 Spurenakten, in denen wichtige Zeugenaussagen protokolliert sind, die mitunter Gundolf Köhler eindeutig nicht als Einzeltäter beschreiben, immer noch im Archiv des bayerischen Landeskriminalamts liegen und also bislang nicht in das Dossier der Hauptakten der Generalbundesanwaltschaft aufgenommen wurden. Entspricht dies der gängigen Praxis der Bundesanwaltschaft?

Hans-Christian Ströbele: Ich kenne ähnliche Fälle aus der Zeit des Stammheimer Strafverfahrens gegen die Gefangenen aus der RAF. Ich habe seinerzeit als Verteidiger von Andreas Baader viele Anträge gestellt, um Spurenakten der Hauptakte der Bundesanwaltschaft zu den Anklagepunkten beizuziehen. Dem ist man damals ebenfalls nicht nachgekommen. Denn im Normalfall zieht man Spurenakten nur dann zu der Hauptakte eines Ermittlungsverfahrens hinzu, wenn sich herausstellen sollte, dass diese Bedeutung für das Verfahren haben. Eine Nichtaufnahme von Spurenakten in die Hauptakte ist also in der Tat eine gängige Praxis.

Allerdings: Beim Oktoberfestattentat sollen Spurenakten vorhanden sein, die gegen die Einzeltätertheorie sprechen. Und es ist unverständlich, warum man Hinweise aussondert, die gerade eine zentrale Frage bei den Ermittlungen betreffen. Spurenakten, die der bis dahin geltenden Version widersprechen, kann man nicht einfach unberücksichtigt lassen.

Im Jahr 1998 wurden zahlreiche Asservate vernichtet, darunter 48 Zigarettenkippen von sechs verschieden Marken, die sich im Auto von Gundolf Köhler befanden, zu denen seinerzeit die Staatsanwaltschaft erklärte, Köhler haben eben sechs verschiedene Marken geraucht. Heutzutage wäre dieser Schluss durch DNA-Analysen ohne weiteres überprüfbar. War dieser Schritt rechtswidrig?

Hans-Christian Ströbele: Bei offiziell als erledigt geltenden Fällen werden nach einer bestimmten Zeit die Asservate vernichtet. Außerdem ist es möglich, dass diese Zigarettenkippen für die Spurenanalyse gar nicht mehr brauchbar gewesen wären. Ich kann aber nicht sagen, ob dies hier der Fall war.

Die Ermittlungen wegen der Morde der “Zwickauer Zelle” waren unter anderem von falschen Grundprämissen (etwa beim Tätermotiv), Kommunikationsproblemen zwischen Diensten und Abteilungen, bemerkenswert falschen Auslegungen von Indizien wie etwa Zeugenaussagen etcetera gekennzeichnet. Kann man sagen, dass sich die Justiz immer dann bei ihren Ermittlungen besonders schwer tut, wenn es um rechtsextreme Terroristen geht und der Verfassungsschutz involviert ist?

Hans-Christian Ströbele: Das ist sicher richtig. Es wird zwar im Einzelnen Unterschiede geben, aber generell stimmt die Einschätzung. Manchmal hat das nicht so dramatische Folgen. Aber gerade bei dem Fall der NSU, den wir jetzt im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages behandeln, ist es zum Teil haarsträubend und erschreckend zu sehen, in welchem Maße man ganz einfache Ermittlungsmöglichkeiten außer Acht gelassen hat. Zum Beispiel wurden die Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bayern nicht danach durchforstet, ob schon einmal Leute mit dem rechtsterroristischem Täterprofil in Nürnberg und Bayern im Zusammenhang mit Sprengstoffdelikten aufgefallen sind. Hätte man getan, was eigentlich auf der Hand lag, hätte man der NSU viel eher auf die Spur kommen können. Eine so drastische Inkompetenz wie bei den Ermittlungen zu NSU-Morden habe ich noch nie erlebt und mir auch nicht vorstellen können.

Gab es bislang wegen der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Konsequenzen für die ermittelnden Dienste?

Hans-Christian Ströbele: Wir stehen ja erst am Anfang mit unserer Arbeit und haben erst an drei Tagen Zeugen vernommen. Soviel kann man aber bereits sagen, dass alle beteiligten Abgeordneten des Untersuchungsausschusses hier einigermaßen fassungslos sind. Nach getaner Arbeit werden wir einen Bericht vorlegen und daraus müssen sich sicher Konsequenzen ergeben. Aber unabhängig davon wären die zuständigen Behörden, also zum Beispiel das Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern und auch die dortige Justiz gut beraten, wenn sie schon vorher Konsequenzen ziehen würden.

Ist es nicht auch recht seltsam, dass sich die zwei NSU-Leute selber umgebracht haben sollen?

Hans-Christian Ströbele: Natürlich ist das eine sehr eigenartige Geschichte. Schließlich waren die beiden nicht von starken Polizeikräften umstellt. Sie waren schwerst bewaffnet, doch als sich zwei Polizeibeamte nähern, sollen sie sich prompt selbst getötet haben. Warum hier nicht einmal der Versuch unternommen wurde, zu fliehen, ist bis heute nicht geklärt. Was sich genau in dem Wohnwagen abgespielt hat, ist ebenfalls unklar. Man weiß, dass die beiden aus nächster Nähe erschossen wurden. Ob aus eigenem Antrieb und wie das dann im Einzelnen abgelaufen sein soll, scheint mir noch völlig offen.

Wenn Sie als ehemaliger Anwalt von Andreas Baader die Tätigkeit der Bundesstaatsanwaltschaft in Sachen RAF und beim Oktoberfestattentat vergleichen: Stossen Sie hier auf Ähnlichkeiten und Diskrepanzen?

Hans-Christian Ströbele: Das kann man eigentlich nicht miteinander vergleichen. Die Verfahren gegen die RAF anders als beim Oktoberfestattentat zum Beispiel sehr stark davon bestimmt, dass zu den einzelnen Anschlägen eindeutige Erklärungen an die Öffentlichkeit vorlagen. Die politische Zuordnung der Gewalttaten war also relativ schnell klar. Auch später sind noch Bekenntnisse abgegeben worden. Es gibt hier also in jeder Hinsicht ganz gravierende Unterschiede.

Aber es gab im Zusammenhang mit der RAF Attentate, bei denen nicht klar ist, ob diese überhaupt von der RAF begangen wurden…

Hans-Christian Ströbele: Da haben Sie recht. Ich erinnere mich an zwei spektakuläre Fälle. Es gab eine Bombendrohung in Stuttgart, wo für einen Tag das öffentliche Leben völlig lahm gelegt wurde. Das andere war ein Bombenanschlag auf den Hauptbahnhof in Bremen. In beiden Fällen hat die RAF eine Beteiligung dementiert, aber ich kenne keine Ermittlungen, bei denen auch nur der Versuch unternommen wurde herauszubekommen, was wirklich passiert ist. Bis heute halten sich Gerüchte, dass die RAF an diesen Vorfällen nicht nur nicht beteiligt war, sondern ganz andere Kräften – aus welchen Gründen auch immer – Angst und Schrecken verbreiten wollten.

Um an dieser Stelle noch einmal zum Oktoberfestattentat zurückzukommen: Kann man bei Berücksichtigung der vorher angesprochenen Umstände zu dem Urteil gelangen, dass beim Oktoberfestattentat vorsätzlich, massiv und auf breiter Ebene vertuscht wurde?

Hans-Christian Ströbele: Da muss man ähnlich wie bei den NSU-Morden vorsichtig sein. Eigentlich kann man sich natürlich kaum vorstellen, dass soviel geballter Dilettantismus in allen möglichen Behörden existiert. Aber andererseits gibt es für die These, dass dahinter eine ordnende Hand wirkte, bisher keinerlei Belege. Hingegen gibt es zahlreiche und massive Beispiele dafür, dass die Ermittlungsmöglichkeiten bei weitem nicht ausgeschöpft worden sind. Und auch beim Oktoberfest tauchen ja immer wieder neue Hinweise auf, die darauf deuten, dass Gundolf Köhler kein Einzeltäter war. Vor wenigen Tagen habe ich zum Beispiel eine Zuschrift bekommen, in der sehr ausführlich Verbindungen von Heinz Lembke zu Militäreinrichtungen in Norddeutschland beschrieben werden. Deshalb fordere ich ja, die Ermittlungen anhand dieser Hinweise von Grund auf neu aufzurollen.

Für wie plausibel halten Sie dann die These, dass es in Deutschland Stay-Behind- und Gladio-Strukturen gegeben hat?

Hans-Christian Ströbele: Seitdem ich im deutschen Bundestag sitze, bin ich an dieser Frage dran und habe von der Bundesregierung hinsichtlich Gladio immer die gleichlautende Antwort bekommen: nämlich so etwas habe es in Deutschland nicht gegeben. Ich kann bisher das Gegenteil nicht beweisen. Dass es aber Stay Behind-Organisationen gegeben hat, wird nicht ernsthaft bestritten. Es gibt zum Beispiel Leute aus dem Bundesnachrichtendienst, die darüber berichten. – Dementiert wird aber, dass in Stay Behind-Einheiten für Untergrund-Gruppen Waffen gesammelt und bereit gehalten worden wären. Das ist aus anderen Ländern wie zum Beispiel Italien belegt. Es wird auch immer wieder aus Italien berichtet, dass dergleichen auch in Deutschland existiert haben muss. Dafür gibt es sehr starke Indizien, aber meines Wissens keine harten Beweise. Dies bleibt ein Thema, das mich sehr interessiert, auch weil es dafür gerade auch im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat in den Stasi-Akten neue Hinweise gibt.

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