Aktuell, Leben
Neue Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Gestern war es – und inzwischen fühlt es sich wirklich so an – mal wieder so weit, dass die Bayerische Landesregierung neue Maßgaben für die Ausgangsbeschränkungen verkündete. Für den einfachen Überblick haben wir hier wieder gesammelt, was sich in den nächsten Wochen ändern wird.
1. Wir dürfen wieder mehr Leute treffen: Ab dem 6. Mai sind die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Wir sind dennoch angehalten, unsere sozialen Kontakte so gut es geht zu reduzieren. Dennoch ist es jetzt wieder offiziell erlaubt, seinen engeren Familienkreis zu treffen, auch wenn der außerhalb des eigenen Haushalts lebt. Man wird dennoch gebeten, einen Abstand von 1,5 Metern voneinander zu halten. Außerdem bleiben Ansammlungen im öffentlichen Raum weiter verboten.
2. Schulen bleiben in begrenztem Rahmen geöffnet: Schulen wurden ja schon mit den letzten Bestimmungen wieder in reduziertem Rahmen geöffnet. Der Schulbetrieb vor Ort soll so auch weitergehen. Bis nach den Pfingstferien werden Möglichkeiten angestrebt, nach denen alle Jahrgangsstufen (wenigstens teilweise) wieder vor Ort unterrichtet werden können.
3. Kinderbetreuung findet weiter statt: Auch der Betrieb in Kindertagesstätten soll weiter aufgenommen werden. Hier soll besonders auf Betreuung in kleinen Gruppen von maximal fünf Kindern geachtet werden. Auch Spielplätze werden ab dem 6. Mai wieder geöffnet. Genaueres zum Thema findest du HIER.
4. Man darf wieder Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen besuchen: Unter strengen Hygienemaßnahmen ist es ab dem 9. Mai wieder erlaubt, dass eine festgelegte Besuchsperson zu Besuch in Pflegeeinrichtungen kommt. Dabei muss auf jeden Fall Mund-Nasen-Schutz getragen werden und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Mehr dazu HIER.
5. Läden öffnen wieder: Am 11. Mai wird das Öffnungsverbot auch für Läden über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche aufgehoben. Dabei gilt natürlich auch wie überall weiterhin Maskenpflicht, Mindestabstand und es darf höchstens ein*e Kund*in pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche im Laden sein.
6. Ab dem 18. Mai dürfen Biergärten wieder öffnen: Das gilt auch für andere Gastronomie im Außenbereich. Damit sind Biergärten und ähnliches die ersten gastronomischen Betriebe, die unter strengen Hygieneauflagen wieder den Betrieb aufnehmen dürfen. Für Speisegaststätten mit Innenbereich gilt die Sperre noch bis zum 25. Mai. Sie dürfen dann unter Auflagen bis 22 Uhr geöffnet bleiben.
7. Ab dem 30. Mai öffnen Hotels wieder: Das gilt nicht nur für Hotels, sondern auch für Ferienhäuser und -wohnungen und Campingplätze. Auch andere Touristische Angebote wie Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks dürfen dann wieder mit dem Betrieb beginnen. Bei all diesen Angeboten gelten strenge Hygieneauflagen für Gemeinschaftsbereiche wie zum Beispiel Spa und Schwimmbäder, aber auch Gastronomie. Mehr dazu HIER.
8. Wir dürfen ab dem 11. Mai wieder mehr Sport machen: Hier sind kontaktfreie Individualsportarten wieder erlaubt. Dazu zählt neben Laufen und Radfahren jetzt auch Tennis, Leichtathletik, Segeln, Reiten, Golf und Flugsport – Hauptsache unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt. Mehr dazu HIER.
9. Außerdem dürfen ab dem 11. Mai folgende Betriebe unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen: Tierparks, Botanische Gärten, Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Fahrschulen und Musikschulen. Mehr dazu HIER.
Beitragsbild: Unsplash/Sven Mieke
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