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Volksbegehren Mietenstopp: Hier kannst du unterschreiben

Ab dem 10.10. werden Unterschriften für das Volksbegehren „#6Jahre Mietenstopp“ gesammelt. Für Initiator*innen und Unterstützer*innen längst überfällig, wird dessen Notwendigkeit auf Regierungsseite nicht überall gesehen.

„Die Mieten- und Wohnraumfrage ist die soziale Frage unserer Zeit. Das vorliegende Gesetz bezweckt, die dramatische Preisentwicklung am Mietenmarkt in Bayern einzudämmen.“ So heißt es im Gesetzesentwurf, den der Mieterverein München und weitere Unterstützer*innen an die Bayerische Landesregierung richten. Kernforderung ist, dass bestehende Mieten sechs Jahre lang nicht erhöht werden dürfen. Neuvermietungen sollen sich am ortsüblichen Mietspiegel orientieren müssen.

Wohnungsnot ist kein reines Großstadtproblem

Damit reagieren der Gesetzentwurf und das dazu gehörige Volksbegehren auf stetig steigende Mieten und Wohnungsnot in ganz Bayern. Denn dass Normalverdiener*innen keinen bezahlbaren Wohnraum finden, ist längst nicht mehr nur in München Realität: 162 bayerische Städte und Gemeinden zählen zu den „angespannten Wohnungsmärkten“, die der Gesetzesentwurf umfasst. Dabei steht das Recht auf eine angemessene Wohnung sogar in der Bayerischen Verfassung. Doch während die Landesregierung laut Justizminister Georg Eisenreich bereits genug dafür tut, sehen Betroffene und Unterstützer*innen des Volksbegehrens erheblichen Handlungsbedarf.

Wenn du auch unterschreiben willst: einmal hier lang, bitte. 

Sinnvolle Kompromisse oder „Mietenstopp light“?

Uneinig ist man sich vor allem bei der Umsetzung: Kritiker*innen des Mietenstopps führen gerne das Argument an, dass Eingriffe in den Wohnungsmarkt Investor*innen abschrecken und notwendige Neubaumaßnahmen blockieren würden. Dabei schließt der neue Gesetzesentwurf Neubauten ab 2017 aus seinen Forderungen aus, um Investitionen nicht zu bremsen. Außerdem sollen Mieterhöhungen weiterhin zulässig sein, wenn sie 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen. Diese Ausnahme soll Vermieter*innen entgegenkommen, die ohnehin geringe oder angemessene Mieten verlangen. Kritiker*innen fürchten derweil, dass die Ausnahmeregelungen den gegenteiligen Effekt provozieren und sogar zu Mieterhöhungen führen könnten. So wie es etwa bei Einführung der Mietpreisbremse in Berlin teilweise der Fall war. 

Was den einen zu radikal ist, ist den anderen nicht radikal genug. Und über die tatsächlichen Auswirkungen kann man ohnehin nur spekulieren. Solche Kritikpunkte dürfen aber nicht davon ablenken, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Allen Recht machen kann es der Gesetzesentwurf sowieso nicht – aber allein die Diskussion darüber ist ein Schritt in die richtige Richtung.

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