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Die neuen Corona-Lockerungen in Bayern – ein Überblick

Auch Bayern setzt den bundesweiten Stufenplan um und lockert die Beschränkungen an vielen Stellen – das hat Ministerpräsident Söder gestern in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. In Berlin hatten sich die Ministerpräsident*innen gemeinsam mit der Bundesregierung am Dienstag auf schrittweise Lockerungen geeinigt. Herausgekommen ist ein Stufenplan, der – immer gekoppelt an die Inzidenzwerte im jeweiligen Landkreis – weitreichende Schritte ermöglicht. Hier die wichtigsten Punkte:

Kontaktbeschränkungen

Ab dem 8. März dürfen sich wieder bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Bei einem Inzidenzwert von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner*innen sind sogar Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. Bleibt der Inzidenzwert in einem Landkreis allerdings für drei Tage über 100 werden die Lockerungen wieder aufgehoben.

Kultur

Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen ab dem 8. März in Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 50 wieder öffnen. Ist der Wert zwischen 50 und 100, dürfen die Einrichtungen nur für Gäste mit Anmeldung öffnen. Wenn der Inzidenzwert für zwei Wochen unter 100 bleibt, dürfen ab dem 22. März dann auch Theater, Kinos, Konzert- und Opernhäuser wieder öffnen, allerdings nur für Gäste mit negativem Corona-Test. Die Testpflicht entfällt, wo die Inzidenz für mindestens zwei Wochen unter 50 liegt.

Gastronomie

Auch hier gilt: Bleibt die Inzidenz für zwei Wochen unter 100, so dürfen ab frühestens 22. März Biergärten und Freischankflächen unter Auflagen wieder öffnen. Diese Auflagen entfallen, wenn der Inzidenzwert für zwei Wochen unter 50 bleibt.

Geschäfte

Ab dem 8. März dürfen überall die Buchhandlungen wieder öffnen, in Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 50 auch alle anderen Geschäfte des Einzelhandels. Beträgt der Wert zwischen 50 und 100 dürfen die Geschäfte nur Kunden mit Anmeldungen empfangen.

Schulen, Kitas und Unis

In Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 100 findet ab dem 15. März Wechselunterricht für alle statt. Ist der Wert unter 50 dürfen Grund- und Förderschulen in den Präsenzunterricht. Wo die Inzidenz über 100 beträgt, gehen alle Schüler*innen mit Ausnahme der Abschlussklassen in den Distanzunterricht. Die Regelungen sind unabhängig von der Inzidenz immer für mindestens eine Woche gültig. Kitas stellen bei einer Inzidenz von unter 50 ab dem 8. März auf den Normalbetrieb um, über 50 gibt es einen eingeschränkten Betrieb und über 100 nur die Notbetreuung. Der komplette Hochschulbetrieb bleibt vorerst digital, ab dem 8. März dürfen allerdings Bibliotheken und Archive wieder öffnen.

Sport

Ab dem 8. März dürfen bei einer Inzidenz von unter 50 bis zu zehn Personen draußen gemeinsam kontaktfrei Sport machen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt das für maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Bleibt der Wert für zwei Wochen unter 100 ist ab frühestens 22. März wieder kontaktfreier Sport in der Halle und Kontaktsport draußen erlaubt, wenn man einen aktuellen negativen Corona-Test vorzeigen kann. Diese Testpflicht entfällt, wo die Inzidenz für zwei Wochen unter 50 bleibt.


Beitragsbild: Adam Nieścioruk on Unsplash

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