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Gegen die Münchner Mietmisere – jetzt als Raumwächter Pop-Up-Wohnung beziehen

Es ist (und bleibt wohl noch lange) das leidige Thema unserer Stadt: Die Suche nach einem bezahlbaren Dach über dem Kopf. Paradoxerweise gibt es aber eine Menge an leerstehenden Gebäuden, wie zum Beispiel das Haus an der 12er Tramhaltestelle am Hohenzollernplatz. Die Firma “Guardisto” hat diese beiden Fakten kombiniert und daraus ein neues Angebot geschaffen: Als sogenannter “Raumwächter” kann man günstig in einem leerstehenden Großraumbüro oder Verwaltungsgebäude unterkommen. Im Gegenzug schützt man das Haus durch seine Präsenz vor Besetzern, Vandalismus und Verfall.
Bleibt jetzt nur noch die Frage, ob sich Guardisto nicht in der Großstadt vertan hat… Egal, wir haben trotzdem bei Martina Bauer nachgefragt wie das laufen soll:

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1. Sie vermitteln sogenannte Raumwächter für eine Zwischennutzung von leerstehenden Immobilien. Wie kamen Sie auf diese Idee?
Das Raumwächterkonzept ist vor allem in den Niederlanden und Großbritannien weit verbreitet und etabliert sich immer mehr in Deutschland. Unsere Devise ist dabei: Leerstand vermeiden – Lebensraum schaffen. Unser Ziel ist es, schlummernde Wohnraum-Potenziale in München besser zu nutzen. Um eine leerstehende Gewerbeimmobilie zu Wohnzwecken zu nutzen, ist in München eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Da diese meist mit viel Aufwand und Kosten für die Eigentümer verbunden ist, haben wir für das Raumwächter-Wohnen spezielle Gebrauchsüberlassungsverträge etabliert, sodass eine Umnutzung nicht mehr notwendig ist.
2. Warum sollte man sich dafür bewerben?
Gerade in Ballungsgebieten wie München, Augsburg, Ingolstadt oder Nürnberg steigen die Preise für Wohnraum kontinuierlich an. Die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum befindet sich ebenfalls auf hohem Niveau und kann seit Jahren nicht bedient werden. Das macht die Raumwächter-Lösung, bei der leerstehende Gebäude zur vorübergehenden Nutzung gegen eine geringe Gebühr bewohnt werden, so attraktiv.

3. Wie lang ein Raumwächter in einer Wohnung bleiben kann, ist offen – der Eigentümer kann innerhalb einer Frist von vier Wochen wieder über sein Eigentum verfügen. Warum hat man als Raumwächter trotzdem Vorteile?

Ja die hat man, das wäre mitunter:

  •  Großzügiger Wohnraum zu günstigen Konditionen
  • Wohnen in interessanten, ungewöhnlichen Immobilien (z.B. Bürogebäude, Schulen, Villen etc.)
  • Keine Makler- oder sonstigen Vermittlungsgebühren
  • Wohnen mit kurzen Kündigungsfristen (eignet sich gut bei beruflichem Wechsel oder Umzug, denn so spart man sich die Doppelbelastung von drei Monatsmieten)
4. Was kostet mich das, wenn ich in eine Immobilie einziehen möchte?
Für das Raumwächter-Wohnen verlangen wir lediglich eine monatliche Nutzungspauschale, die zwischen 180 – 299 Euro variiert. Die Höhe hängt von der Infrastruktur und Lage der Immobilie ab. Die Sicherheitsleistung in Höhe von 400 € fungiert als Kaution, die beim Auszug wieder zurückgezahlt wird. Das Brandschutzpaket ist eine Sicherheitsmaßnahme und beträgt 70 €, bestehend aus Feuerlöscher, Löschdecke und zwei Rauchmeldern. Für den Vertragsabschluss werden 80 € fällig, für Besichtigungen, Vertragsgestaltung, Übergabe und Verwaltung im System.
5. Und wenn jetzt der Anruf kommt und der Raumwächter die Wohnung verlassen muss, kann er sich dann wieder für einen neuen Leerstand bewerben?
Oft kann nach Beendigung der Zwischennutzung weiterer kostengünstiger Wohnraum vermittelt werden. Das hängt natürlich davon ab, ob wir mit der Verwaltung einer neuen Immobilie von einem Eigentümer beauftragt worden sind.
6. Wie sieht das Auswahlprozedere aus, wenn man sich als Raumwächter bewirbt?
Um sich als Raumwächter zu qualifizieren, ist ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein erforderlich. Daher unterliegt die Auswahl der Raumwächter einer strengen Auswahl, die zum jeweiligen Immobilientyp passen muss. Neben dem Nachweis wichtiger Dokumente wird in einem persönlichen Interview abgeklärt, ob der Bewerber alle Kriterien erfüllt, um für uns tätig werden zu können.
 Als Raumwächter müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
  • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Flexibilität
  • Die Person muss über 18 Jahre alt sein
  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Geregeltes und gesichertes Einkommen (Einkommensnachweis)
  • Gute deutsche oder englische Sprachkenntnisse
  • Keine im Haushalt lebende Kinder
  • Haustiere sind nicht erlaubt
  • Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes erlaubt
  • Gültige Haftpflichtversicherung, die auch Schäden an verliehenen Sachen ersetzt
  • Ausreichende Krankenversicherung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Schufa-Abfrage
7. Ein konkretes Beispiel: Auf der Webseite findet sich zurzeit das Angebot „Verwaltungsgebäude in Sendling“. Wie muss man sich das als Raumwächter konkret vorstellen: man lebt dann ganz allein in diesem riesigen Gebäude?
Für das aktuelle Angebot in Sendling werden zwischen fünf bis acht Raumwächter- Plätze vergeben. Die Raumwächter werden strategisch sinnvoll im Gebäude untergebracht, um den Schutz des Gebäudes auch zu gewährleisten. Neben einem zugewiesenen ca. 50 m² großen Zimmer im Gebäude nutzen die Raumwächter die Bäder und Küchen gemeinschaftlich, wie etwa in einer WG –nur mit viel mehr Platz. Die Anzahl der vergebenen Plätze ist abhängig von der Größe des Gebäudes. Nachdem das Gebäude rund um die Uhr geschützt werden soll, ist eine Mindestanzahl von zwei bis drei Raumwächtern erforderlich, die das Objekt bewohnen. Das gilt generell für alle Immobilien. Nachdem noch nicht alle Plätze in der aktuellen Immobilie vergeben sind, können sich Raumwächter bei uns gerne bewerben.

Beitragsbild: © flickr, Michael Hofmann2703

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