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Das sind die aktuellen Lockerungen

Laura Siegenführ

In Schanigärten Aperol Spritz trinken, endlich mal wieder ins Kino und den (kommenden) verregneten Sonntag im Museum verbringen? Das sind keine sehnsuchtsvollen Tagträume mehr, sondern ab morgen Realität in München. Damit du den Überblick nicht verlierst, haben wir hier die aktuellen Lockerungen für dich zusammengefasst.

Die Corona-Notbremse endet heute

Da der 7-Tage-Inzidenz-Wert am Sonntag, dem 9. Mai, zum fünften Mal in Folge unter 100 lag, wurde die Corona-Notbremse in München heute aufgehoben. Das bedeutet also:

Ciao Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr wird aufgehoben.

Five is a party: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen.

Endlich wieder ins Museum: Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten können wieder mit einem Termin besucht werden.

Click & Meet: Terminshopping-Angebote sind in Ladengeschäften wieder möglich.

Zurück in die Schule: Für alle Jahrgangsstufen findet wieder Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Für den Präsenzunterricht wird ein negativer Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, benötigt.

Neue Allgemeinverfügung ab morgen

Im Rahmen einer neuen Allgemeinverfügung gibt es ab morgen, dem 12. Mai, zudem weitere Lockerungen für Gastronomie, Kultur und Sport:

Gastronom*innen dürfen ihre Außenbereiche öffnen: Gäste aus mehreren Hausständen benötigen einen höchstens 24h alten negativen Schnelltest oder einen 48h alten PCR-Test.

Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser dürfen öffnen: Besucher*innen müssen ebenfalls einen negativen Testnachweis vorzeigen.

Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich sind mit aktuellem negativen Testnachweis ebenfalls gestattet.

Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene

Für vollständig geimpfte (14 Tage nach der zweiten Impfung) und genesene (mit PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist) Personen gelten zudem folgende Lockerungen:

Keine Ausgangssperre: Auch bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100 werden Geimpfte und Genesene von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen.

Keine Kontaktbeschränkung: Bei Zusammenkünften gemischter Personengruppen bleiben geimpfte und genesene Personen von der Ermittlung der Personenanzahl unberücksichtigt

Keine Testnachweise: Geimpfte und genesene Personen benötigen bei einem Besuch von Außengastronomien, Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie bei kontaktfreiem Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich keinen Testnachweis.


Beitragsbild: © Daniel Tafjord via Unsplash

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