Anzeige

Die Top 3 Flugreiseziele für diesen Herbst

Promotion

Ob nah oder fern – das Reisen an neue, unbekannte Ziele ist immer wieder aufregend und schön zugleich. Denn dabei bekommen wir nicht nur viele neue Eindrücke, sammeln Erinnerungen für das ganze Leben und lernen neue Kulturen kennen, sondern können auch alle Sorgen des Alltags vergessen. Neben Auto, Zug und Bus ist eines der gängigsten Transportmittel dafür das Flugzeug – und je weiter die Reise geht, desto höher ist die Tendenz, dass wir an unser Reiseziel fliegen. Lasst uns deshalb jetzt die drei schönsten Flugreiseziele für den Herbst entdecken!

Städtetrip übers Wochenende nach Paris

Paris is always a good idea – das wusste schon Audrey Hebpburn. Und das ist bei der wunderschönen Architektur, dem Duft von Croissants und Maccarons, der überall in der Luft liegt, und dem glitzernde Eiffelturm auch kein Wunder.Die Hauptstadt Frankreichs eignet sich perfekt für einen Kurztrip im Herbst, da sie in der goldenen Jahreszeit einfach eine ganz besondere Atmosphäre hat. Schlendert unbedingt durch den von bunten Blättern gesäumten Jardin de Luxembourg, holt euch in einem der vielen süßen Cafés eine warme Chocolat Chaud und beobachtet den Sonnenuntergang vom Hügel in Montmartre.

Eine sonnige Wochen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Ab in die Sonne, ab in den Osten, ab in die Emirate! Denn während die Temperaturen bei uns langsam fallen, herrschen dort noch 20 bis 35 Grad. Bikini und Badehose dürfen also auf gar keinen Fall in eurem Koffer fehlen. Besonders schön ist ein schickes Hotel direkt am Strand von Abu Dhabi – so könnt ihr schon vom Meeresrauschen aufwachen und gleichzeitig in die interessante Kultur des Landes eintauchen. Danach kann die Reise dann noch weiter gehen in Dubai, die größte Stadt der  Vereinigten Arabischen Emirate – Abenteuer und tolle Fotolocations sind vorprogrammiert. Einfach perfekt um dem kalten Wetter in Deutschland zu entfliehen und ein bisschen Bräune für den Winter vorzuholen.

Abenteuerliche Rundreise in Kalifornien

Temperaturmäßig ist auch die südliche Westküste der USA im Herbst besonders attraktiv: Denn bei warmem Wetter und Sonnenschein kann das Erkunden von Amerikas Sonnenstaat ja nur noch gut werden. Ob Geschichte schnuppern in San Francisco oder Feiern bis zum Morgengrauen in Las Vegas – vielfältiger als in Kalifornien kann ein Roadtrip kaum werden!

Dein Flug hat Verspätung – was tun?

Dass deine Reise zu einem dieser Traumziele wundervoll wird, können wir dir garantierten. Dass mit deinem Flug allerdings alles glatt läuft, leider nicht. Denn manchmal passiert einfach das Ärgerliche und dein Flug hat Verspätung. Doch das musst du nicht einfach so hinnehmen: Denn jeder Fluggast hat ein Recht auf Entschädigung für Flugverspätung, das zwischen 250 und 600 Euro liegt – aber ab wann gilt dies?

Flugverspätung-  Entschädigung ab wann? Sobald du dein Ziel mehr als drei Stunden später als geplant erreicht hast, hast du einen Anspruch auf Entschädigung. Zudem darf dein Flug nicht mehr als drei Jahre zurückliegen und die Fluggesellschaft muss für die Flugverspätung verantwortlich sein, z.B. wegen erkrankten Personals oder einer technischen Störung. Streiks und Naturereignisse sind hier u.a. ausgenommen. Außerdem muss der Flug innerhalb der EU starten– gilt bei jeder Fluggesellschaft – oder landen– gilt nur bei Fluggesellschaften mit Sitz in der EU.

Wie hoch sind die Entschädigungen? Wieviel Geld du zurückbekommst, hängt davon ab, wie weit und wolang du genau geflogen bist. Die Werte können zwischen 250 und 600 Euro liegen. Eine genaue Übersicht dazu gibt es bei z.B. Airhelp.

Wie bekomme ich mein Geld zurück? Dafür gibt es Seiten wie Airhelp, die darauf spezialisiert sind, Rechte von Fluggästen durchzusetzen. Du brauchst nichts weiter zu tun als deine Flugnummer anzugeben und alle gesammelten Dokumente einzureichen. 

Photo by rawpixel on Unsplash


Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel erscheint im tagebook, einer Kategorie, die unsere Partner nutzen können, um neue Ideen und Inspirationen in Blog-Beiträgen vorzustellen.

1Comment
  • AnnaG
    Posted at 10:29h, 27 September

    Kleine Klarstellung: Die Ansprüche verjähren nicht nach genau 3 Jahren, sondern nach 3 Jahren zum Jahresende oder anders formuliert: Nach 3 vollen Kalenderjahren. Bei einer Verspätung im Januar hat man also fast 4 Jahre Zeit.

Post A Comment

Simple Share Buttons
Simple Share Buttons