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München, you can’t sit with us- Beherbergungsverbot für Münchner

Corona macht es wirklich niemandem leicht, jeden Tag eine neue Regelung, jeden Tag ein neues Verbot. Tja, und jetzt triffts uns Münchner*innen so richtig: Die Inzidenz liegt bei über 50 und die anderen Bundesländer knallen uns die Türen vor der Nase zu.

Hotel? Macht Münchnern die Türen zu

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage in München, und auch in Würzburg, dürfen Hotels in anderen Bundesländern keine Gäste aus den beiden Städten aufnehmen. Laut der Website des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) heißt es in Baden-Württemberg: “Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten Sars-CoV-2-Fällen pro 100 000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde”

Wo darf ich denn noch hin?

Reiseeinschränkungen für München gelten auch in Brandenburg, Hamburg und Hessen sowie im Saarland in Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Mecklenburg-Vorpommern ist sogar nicht nur die Übernachtung, sondern auch die Einreise für Menschen aus Hotspots mit 7-Tage-Inzidenz über 50 untersagt. In Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein droht eine 14-tägige Quarantäne.

Wir dürfen aber noch nach Bremen und Niedersachsen. Immerhin.

Hilfe bei Verwirrung

Da die ganze Situation sehr verwirrend sein kann, bietet der Tourismus-Wegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes  eine Orientierungshilfe.  Dort gibt’s den Stand der Corona-Regelungen aller Bundesländer auf einen Blick.


Beitragsbild: Masaaki Komori Unsplash