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München, you can’t sit with us- Beherbergungsverbot für Münchner

Corona macht es wirklich niemandem leicht, jeden Tag eine neue Regelung, jeden Tag ein neues Verbot. Tja, und jetzt triffts uns Münchner*innen so richtig: Die Inzidenz liegt bei über 50 und die anderen Bundesländer knallen uns die Türen vor der Nase zu.

Hotel? Macht Münchnern die Türen zu

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage in München, und auch in Würzburg, dürfen Hotels in anderen Bundesländern keine Gäste aus den beiden Städten aufnehmen. Laut der Website des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) heißt es in Baden-Württemberg: “Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten Sars-CoV-2-Fällen pro 100 000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde”

Wo darf ich denn noch hin?

Reiseeinschränkungen für München gelten auch in Brandenburg, Hamburg und Hessen sowie im Saarland in Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Mecklenburg-Vorpommern ist sogar nicht nur die Übernachtung, sondern auch die Einreise für Menschen aus Hotspots mit 7-Tage-Inzidenz über 50 untersagt. In Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein droht eine 14-tägige Quarantäne.

Wir dürfen aber noch nach Bremen und Niedersachsen. Immerhin.

Hilfe bei Verwirrung

Da die ganze Situation sehr verwirrend sein kann, bietet der Tourismus-Wegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes  eine Orientierungshilfe.  Dort gibt’s den Stand der Corona-Regelungen aller Bundesländer auf einen Blick.


Beitragsbild: Masaaki Komori Unsplash

1Comment
  • Tom
    Posted at 13:18h, 23 September

    Ich fliege am Wochenende nach Hamburg. Habe Anfang der Woche beim Hotel angerufen, ob ich anreisen darf. Der Mitarbeiter hat meine PLZ (München) geprüft und mir die Auskunft erteilt, dass meine PLZ nicht von der Beschränkung betroffen ist. Des Behherberungsverbot gilt nach seiner Auskunft nicht für gesamt München, sondern ist von der Postleitzahl abhängig.

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