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Wiederherstellung des Hinterbrühler Parks als Erholungs- und Naturraum

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Keine Verlängerung des Pachtvertrags mit dem Münchner Golfclub

von Klaus Bäumler

„Was Du tust, das tue recht. Besser nichts, als etwas schlecht.“ Mit diesen Worten begann Jakob Heiler im Jahr 1909 seinen Vortrag „Der gärtnerische Schmuck der Stadt München in den letzten 25 Jahren“ in der Mitgliederversammlung der Bayerischen Gartenbaugesellschaft.
1884 war Jakob Heiler im Alter von 29 Jahren in den Dienst der Stadt München getreten. Fast vierzig Jahre setzte er sich bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1921 erfolgreich für ein „Grünes München“ ein. Zu seinem 60. Geburtstag am 29.12.1915 würdigte ihn die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst: „Wer den Fortschritt des Gartenwesens der Stadt München in den letzten Jahrzehnten verfolgt hat, wird zugeben, dass Herr Heiler stolz sein darf, wenn er an diesem Tage zurückschauend den Entwicklungsgang seines Verwaltungsgebiets von kleinen Anfängen im Jahre 1884 bis zu dem derzeitigen Umfange überblickt. Es erübrigt sich, dies mit Zahlen zu belegen. München und seine Anlagen sind allgemein bekannt und Heilers Verdienste um deren Entwicklung ebenso.“

Genehmigungsbescheid 1907: Öffentliche Grünanlagen kompensieren Isarregulierung und Werkkanalsbau

In seinem oben erwähnten Vortrag von 1909 „Der gärtnerische Schmuck der Stadt München in den letzten 25 Jahren“ spricht Jakob Heiler die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Eingriffe in die landschaftlichen Schönheiten des Isartals durch die Isarregulierung und den Bau des Werkkanals sowie den Bau des Isarwerks I an.

Unter Berufung auf eine kritische Äußerung von Prof. Gabriel von Seidl, dem Gründer des Isartalvereins, bringt Heiler zum Ausdruck, dass mit den Grünanlagen, die zugleich mit diesem technischen Großprojekt neu angelegt werden, das wiedergutgemacht wird, was die Ingenieure an der Schönheit der Isar gesündigt haben. Diese „Wiedergutmachung“ an der Schönheit der Isar war rechtsverbindlich abgesichert.

Denn das städtische Großprojekt des Isarwerks I, verbunden mit dem Bau des Werkkanals, war sehr umstritten, da es einen erheblichen Eingriff in den Natur- und Landschaftsraum der stadtnahen Süd-Isar darstellte.

Deshalb wurden in dem von der Stadt München selbst erlassenen und von Bürgermeister Wilhelm von Borscht unterzeichneten Genehmigungsbescheid vom 10.07.1907 für den Bau und Betrieb des Isarwerks I bis heute verbindliche Auflagen „im Hinblick auf die Erhaltung der landschaftlichen Schönheiten des Isartals und zum Zwecke der Nutzbarmachung der Anlagen für die Besucher des Isartals“ festgesetzt.

Hiernach sind – nach Maßgabe der Auflage Nr. 48 – die in der Nähe der Isarufer gelegenen, schon im Stadtbesitz befindlichen Flächen ähnlich wie die weiter abwärts an der Isar zwischen den Thalkirchner Überfällen und der Wittelsbacher Brücke gelegenen städtischen Flächen, als Park anzulegen und der öffentlichen Nutzung zu übergeben. Gemäß der Auflage Nr. 48 realisierte die Stadt München auf der Grundlage der Pläne von Jakob Heiler auf den stadteigenen Grundstücken zwischen dem Werkkanal und dem heutigen Hinterbrühler Weg den „Hinterbrühler Park“ mit dem Hinterbrühler See.

Verpachtung der Golfplatzflächen verstößt gegen Rechtsauflagen

Seit den 1950er Jahren verpachtet die Stadt München eine Fläche von 140.000 qm des Hinterbrühler Parks an den Münchner Golfclub zur Nutzung als Golfplatz. Damit verstößt die Stadt München eklatant gegen die bis heute rechtsverbindliche Auflage, dass diese Flächen „der öffentlichen Nutzung zu übergeben sind“.

Der Pachtvertrag der Stadt München mit dem Münchner Golfclub (MGC) auf dem Gebiet des Hinterbrühler Parks endet zum 31.12.2024. Die vom Golfclub geforderte Verlängerung des Pachtvertrags widerspricht den rechtsverbindlichen Auflagen im Bescheid vom 10.07.1907, da eine Nutzung des 140.000 qm großen Areals als Golfplatz ausgeschlossen ist.

Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt München die rechtswidrige Verlängerung des Pachtvertrags unterlässt und nach Beendigung des Vertrags den von Jakob Heiler geschaffenen Hinterbrühler Park als Erholungs- und Naturraum für die Münchner Bürgerschaft im beliebten Hauptausflugsgebiet der Süd-Isar wiederherstellt.

Klaus Bäumler ist 2. Vorsitzender des Programmausschusses des Münchner Forums, dort Leiter des Arbeitskreises „Öffentliches Grün“ und Richter (rtd.) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Dieser Artikel stammt aus “Standpunkte 01/2021 des Münchner Forums. Hier gibt es das ganze Magazin als Gratis-Pdf.


Beitragsbild: © Rufus46 via Wikimedia, CC BY-SA 3.0

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