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Corona-Hotspot München – Was uns diese Woche noch erwartet

MUCBOOK Redaktion

Stand 29. Oktober 2020:
Ab Montag, den 2. November, werden deutschlandweit harte Maßnahmen ergriffen. Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen in der Öffentlichkeit sowie in privaten Räumen treffen. Die Gastronomie muss schließen, Take-Away ist aber weiterhin erlaubt. Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Konzerthäuser, Theater, Museen und Fitnessstudios müssen ebenfalls schließen. Schulen und Kitas bleiben unter strengen Hygieneauflagen weiterhin geöffnet. Einzelhandel und Friseure bleiben ebenfalls offen, Betriebe im Bereich der Körperpflege müssen allerdings schließen. Geschlossene Firmen bekommen Unterstützung: Sie erhalten 75% ihres Umsatzes aus dem Vorjahresmonat.

Stand 26. Oktober 2020:
Der Inzidenzwert von 100 wurde am Sonntag in München überschritten. Mit der “dunkelroten” Warnstufe kommen nun auch neue Einschränkungen hinzu: Ab heute wird die Sperrstunde in der Gastronomie von 22 Uhr auf 21 Uhr vorverlegt. Das Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum beginnt bereits um 21 Uhr an den üblichen Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz und in den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke sowie an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen. Bei Sport- und kulturellen Veranstaltungen sind nur noch maximal 50 Besucher zugelassen. Zudem gilt weiterhin die Maskenpflich in der Innenstadt, die Beschränkung auf fünf Personen oder mit maximal zwei Hausständen in der Gastronomie sowie bei privaten Feiern.

Stand 12. Oktober 2020:
München hat den Inzidenzwert von 50 wieder überschritten. Deshalb werden ab kommenden Mittwoch, 14. Oktober, 0 Uhr, die Coronaregeln wieder verstärkt. Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone (von 9 bis 23 Uhr, einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz sowie der Sendlinger Straße) und auf dem Viktualienmarkt wird erneut in Kraft gesetzt. Das Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie wird wieder von 10 auf fünf Personen begrenzt. Außerdem gilt wieder Alkoholverkaufsverbot ab 21 Uhr und Alkoholkonsumverbot ab 23 Uhr an den üblichen Plätzen.

Stand 01. Oktober 2020:
Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse hat gestern unter Leitung von OB Dieter Reiter entschieden, die Maskenpflicht für die Fußgängerzone und den Viktualienmarkt ab Freitag, den 2. Oktober, wieder aufzuheben. Auch die maximal zulässige Gruppengröße wird deshalb ab kommenden Freitag wieder auf 10 Personen angehoben. Unverändert bleibt dagegen die Begrenzung der Teilnehmerzahl an privaten Feiern auf indoor 25 und outdoor 50 Personen. Außerdem bleibt das nächtliche Alkoholverbot am Wochenende an den bekannten Hotspots unverändert in Kraft.

Stand 30. September 2020:
Für falsche Angaben in den Anwesenheitslisten bei Restaurants fällt künftig 50 Euro Bußgeld an.

Bad News: München hat am Freitag als erste deutsche Millionenstadt den Wert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten, hat also mehr als 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner in einer Woche. Wie Oberbürgermeister Dieter Reiter heute Morgen bei der Pressekonferenz mitteilt, liegt die aktuelle Inzidenzzahl bei 55,9. Donnerstag diese Woche treten, wenn der Wert bis dahin weiterhin über 50 liegt, drei neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit einer Geltungsdauer von sieben Tagen in Kraft.

München, mach mal langsam

Ab Donnerstag dürfen sich nur noch fünf Personen oder zwei Haushalte in gerader Linie treffen. In gerader Linie heißt: Eltern mit ihren Kindern. Dies gilt sowohl im privaten Raum als auch in der Gastronomie.

Außerdem gilt jetzt: Bei anlassbezogenen privaten Feiern dürfen sich nur noch 25 Menschen Indoor und 50 Menschen Outdoor treffen. Damit sind beispielsweise Hochzeiten und Beerdigungen gemeint. Öffentliche Veranstaltungen bleiben zunächst unberührt, das heißt in geschlossen Räumen 100 und im Freien 200 Personen. 

Noch will Reiter von einer Maskenpflicht in der ganzen Stadt absehen, und will „vorerst punktuell vorgehen“ und diese zunächst in der Altstadt einführen: täglich von 9 bis 23 Uhr muss in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz, der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, am Viktualienmarkt und auf den Gehwegen im Tal eine Maske getragen werden. Schilder an den jeweiligen Zugängen weisen auf die Maskenpflicht hin.

Reiter müsse „abwägen zwischen den Interessen der Wirtschaft, Gastronomie und allgemeiner Gesundheit“ und werde sich vorbehalten, die Maßnahmen nächste Woche noch noch zu verschärfen, wenn die Zahlen weiter ansteigen. Er appelliert an alle Münchner*innen: „Wir müssen alles tun, um noch einschneidendere Regelungen zu verhindern.”

Und sonst so?

Über Sperrzeit und Alkoholausschank wurden noch keine weiteren Vorkehrungen getroffen. Alkoholverbot wird aber auch dieses Wochenende wieder an den üblichen Hot-Spots erlassen. Was die Wirtshaus-Wiesn betrifft: Diese braucht keine Genehmigung der Stadt und folgt demnach, genauso wie alle anderen Gastronomie-Betriebe, den heute nochmals verschärften Gastro-Vorschriften. Kitas und Schulen bleiben ebenfalls vorerst weiterhin geöffnet, solange keine „Infektionsherden” entstehen.

Noch Fragen?

In Anbetracht der Entwicklung ist jetzt auch wieder das Bürgertelefon Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, ausgenommen Feiertage, unter der Nummer 233-96333 erreichbar. Ansprechpartner geben Auskünfte zum Thema Corona oder vermitteln Anrufer*innen an die zuständige Fachdienststelle.

Alle weiteren Infos kannst du auch hier nachlesen.


Text: Leila Herrmann, Maja Aralica

Beitragsbild: Mika Baumeister Unsplash

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