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Corona-News: Das ändert sich mit den neuen Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen in Bayern

Ein neuer Artikel in dieser Sparte bedeutet, wie wir inzwischen alle wissen, dass es wieder News zu den Ausgangsbeschränkungen in Bayern und München gibt. Dieses Mal ist wieder ein Schritt in Richtung Normalität geplant, der uns wieder mehr Möglichkeiten gibt, unseren Alltag flexibel zu gestalten.

Folgende Maßnahmen wurden gestern von Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz verkündet:

1. Kino, Theater und Konzerte sind wieder möglich: Ab dem 15. Juni sollen Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater und Konzerträume wieder geöffnet werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass gewisse Einschränkungen beachtet werden müssen. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen nicht mehr als 100, drinnen nicht mehr als 50 Personen anwesend sein. Außerdem besteht dort weiterhin Maskenpflicht – in Kinos sind auch sogenannte Shields (eine Art Plastikvisier) vorstellbar, hinter denen man Popcorn und Nachos essen kann.

2. Es gibt wieder mehr Möglichkeiten für Sport: Freibäder, Fitnesstudios, Tanzstudios und Rehaeinrichtungen dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Das gilt nicht für Saunen, Wellness-Bereiche und Hallenbäder generell.

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3. Schulen und Kitas sollen bald wieder alle Kinder aufnehmen können: Das ist wahrscheinlich noch nicht täglich und für die volle Zeit möglich, trotzdem soll jedes Kind wieder die Möglichkeit bekommen, dabei zu sein. Je nachdem, was bei der Wiederaufnahme des Betriebs herauskommt, kann das neue Schuljahr eventuell zum regulären Zeitpunkt mit normalem Schulbetrieb begonnen werden. Endgültige Aussagen können hierzu allerdings noch nicht getroffen werden.

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4. Gastronomie im Außenbereich darf wieder länger öffnen: Ab dem 2. Juni gelten neue Öffnungszeiten für Gastronomie im Außenbereich, also Biergärten und Terrassen. Dort darf dann wieder bis 22 Uhr bewirtet werden.

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5. Volkshochschulen dürfen den Betrieb mit Präsenzprogramm wieder aufnehmen: Dabei gelten natürlich auch Hygienevorschriften wie Abstand und Maskenpflicht, dennoch darf ab dem 30. Mai wieder Programm an Erwachsenen- und Weiterbildungsstätten stattfinden. 

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6. Neue Regelungen für Corona-Tests: Wer Corona-Symptome zeigt, soll künftig innerhalb von 24 Stunden getestet werden. Ein Ergebnis gibt es dann innerhalb von noch einmal 24 Stunden. Für alle anderen Tests soll ein Ergebnis in spätestens 48 Stunden vorliegen.

Mehr Infos zum Thema findest du hier.

Beitragsbild: © Myke Simon/Unsplash

Sophia Hösi
1Comment
  • Shaban
    Posted at 16:50h, 28 Mai

    Looks like Corona news are mellowing down a little bit. This is good.

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