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Hotspots, FFP2-Pflicht und 2G-Plus: Diese Corona-Regeln gelten jetzt

Alle Jahre wieder kommen… die Wintermonate und damit auch der vOlLkOmMeN ÜbErRaScHenDe Anstieg der Infektionszahlen mit Corona. Inzwischen befinden wir uns mitten in der vierten Welle, die Hospitalisierungsrate ist so hoch, dass Krankenhausangestellte jetzt schon am Limit arbeiten und die Inzidenzen sind so hoch wie noch nie – und all das, obwohl mit der Impfung inzwischen ein guter Weg bestünde, aus dem Corona-Hamsterrad auszusteigen.

Seit Mittwoch, dem 24. November gelten neue Regeln. Mit dem Ziel, die Infektionsraten so tief wie möglich zu halten. Die gelten vorerst für drei Wochen und sind auf den ersten Blick nicht allzu übersichtlich.

Wir haben uns das darum mal genauer angeschaut und aufgeschlüsselt, was ihr wann, wo und wie beachten müsst:

Ab dem 24. November gilt überall in Bayern folgendes:

Kontaktbeschränkungen: Ab sofort gelten wieder Kontaktbeschränkungen bei Treffen mit anderen Menschen, allerdings sind Kinder bis 12 Jahre und Geimpfte bzw. Genesene hierbei ausgenommen. Es dürfen bei privaten Treffen nur noch bis zu fünf Umgeimpfte aus maximal zwei Haushalten aufeinandertreffen.

Beschränkungen in Sport und Kultur: Bei Sport- und Kulturveranstaltungen sowie in Museen, Messen, Botanischen Gärten, Freizeitparks etc. dürfen vorerst nur noch 25 Prozent der eigentlich vorgesehenen Besucher*innen eingelassen werden, um genügend Abstand zu gewährleisten. Zusätzlich gilt die 2G-Plus-Regel, der Zutritt ist also nur Geimpften und Genesenen mit gültigem Schnell- oder PCR-Test erlaubt. Außerdem herrscht FFP2-Maskenpflicht.

2G-Regel: Die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) gilt ab sofort an vielen Orten des öffentlichen Lebens, zum Beispiel an Hochschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen und Musikschulen, Bibliotheken und Archiven. Außerdem gilt ab sofort bei körpernahen Dienstleistungen wie beim Friseur und im Kosmetikstudio ebenfalls die 2G-Regel. Ausgenommen sind therapeutische und medizinische Behandlungen und Prüfungen (bei Prüfungen gilt ab sofort 3G-Plus, also können auch Umgeimpfte mit aktuell gültigem negativem PCR-Test teilnehmen).

Handel: Der Handel bleibt weiterhin geöffnet, egal ob zur Grundversorgung nötig oder nicht, der Zutritt ist mit FFP2-Maske allen gestattet. Allerdings müssen pro eingelassener Person mindestens 10 Quadratmeter Verkaufsfläche eingeplant werden, es ist also mit Schlangen vor den Läden zu rechnen.

Gastro: In der Gaststätten und Cafés gilt ab sofort eine Sperrstunde ab 22 Uhr und die 2G-Regel.

Clubs und Weihnachtsmärkte: Bis auf Weiteres sind alle Clubs, Schankwirtschaften, Diskotheken, Bordelle und Bars geschlossen, Weihnachtsmärkte sind für dieses Jahr abgesagt.

Feiern: Feiern im privaten Rahmen bleiben erlaubt, hier gelten die oben beschriebenen Kontaktbeschränkungen für Umgeimpfte. In nicht-privaten Räumlichkeiten gilt bei Feiern die 2G-Plus-Regel, in gastronomischen Einrichtungen 2G. Zusätzlich gilt auch hier, dass Räumlichkeiten nur zu 25 Prozent der möglichen Auslastung besucht werden dürfen. Am Platz gilt keine Maskenpflicht.

Arbeit: Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Pflicht. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich regelmäßig testen lassen.

In Hotspots mit einer Inzidenz über 1000 gilt ab dem 25. November außerdem:

  • Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen
  • Körpernahe Dienstleistungen für drei Wochen ausgesetzt, Friseure bleiben geöffnet.
  • Veranstaltungen müssen abgesagt werden, Hochschulen dürfen nur noch digital lehren.
  • Handel bleibt geöffnet, pro Person müssen 20 Quadratmeter Verkaufsfläche eingeplant werden.
  • Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

Diese Regeln werden bei fünf Tagen unter einer Inzidenz von 1000 wieder aufgehoben.


Beitragsbild: Unsplash/Silke

Sophia Hösi