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Die 10 (wirklich) wichtigsten Dinge, die du zur Kommunalwahl wissen musst

Die Kommunalwahlen stehen vor Tür: Am 15. März ist es schon so weit. Grund genug, sich mal mit der Thematik auseinanderzusetzen und das, was man in der Schule über Demokratie und Wählen gelernt hat, mal wieder aufzuwärmen. Wie genau kumuliert man nochmal und was macht der Stadtrat überhaupt?

Damit du gut vorbereitet bist, haben wir hier in Kurzform aufgelistet, was du zur Kommunalwahl wissen solltest. Jetzt musst du nur noch entscheiden, wem du deine Kreuzchen schenkst.

1. Welche Wahlen stehen denn überhaupt an?

Am 15. März bekommst du drei Wahlscheine, die du in der Kabine ausfüllen darfst. Dabei handelt es sich um die Wahl für den Stadtrat, den Bezirksausschuss und – am prominentesten – für den oder die neue Oberbürgermeister*in. Alle Wahlen finden auf einmal statt, du musst also nur einmal in die Kabine gehen.

2. Schön und gut, aber was machen denn OB, Stadtrat und Bezirksausschuss?

Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrats und leitet die Sitzungen, außerdem ist er auch Chef der Verwaltung und repräsentiert die Stadt, zum Beispiel beim Anstich auf dem Oktoberfest, aber auch in anderen Situationen. Der Stadtrat besteht aus 80 Personen, die als Gremium alle Bürger*innen der Stadt vertreten. Das Gleiche gilt für den Bezirksausschuss, allerdings im kleineren Rahmen – also bezirksspezifisch. Der Bezirksausschuss vertritt die Interessen des jeweiligen Bezirks vor dem Stadtrat. Stadtratssitzungen kannst du übrigens live online verfolgen.

3. Darf ich auch wählen?

Das ist relativ einfach erklärt: Wenn du über 18, seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in München gemeldet und außerdem EU-Bürger*in bist, darfst du an den Münchner Kommunalwahlen teilnehmen. Du musst also kein deutscher Staatsbürger sein. Sollte all das auf dich zutreffen, bekommst du per Post eine Wahlbenachrichtigung zugesendet, auf der alle weiteren Informationen zu finden sind. Solltest du keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, kannst du sie einfordern. Wie genau das geht, findest du hier heraus.

4. Wo gehe ich wählen?

Auf deiner Wahlbenachrichtigung ist unter anderem vermerkt, wohin genau du zur Wahl musst. Normalerweise sind dafür Schulen oder andere öffentliche Gebäude eingeplant.

5. Was, wenn ich keine Zeit habe?

Solltest du am Wahlsonntag nicht in München sein, auf den Geburtstag von Mama/Papa/Oma/Hamster müssen oder deinen Sonntag lieber verkatert im Bett verbringen, kannst du Briefwahl beantragen. Wie genau das funktioniert, steht in deiner Wahlbenachrichtigung, aber an sich ist es super einfach. Wenn du dich mit deinen Wahldaten online für die Briefwahl registrierst, werden dir die Unterlagen zugeschickt. Du kannst sie dann bequem portofrei zurückschicken, wann es dir passt. Solltest du am Wahlsonntag übrigens doch das Bedürfnis haben, vor Ort zu wählen oder deine Unterlagen einfach nicht rechtzeitig abgeschickt haben, kannst du trotzdem ins Wahllokal gehen. Dort musst du nur deine Briefwahlunterlagen abgeben, um zu zeigen, dass du nicht doppelt wählst. Vorsicht: Die Briefwahl lässt sich online nur bis zum 11.3. beantragen!

6. Wie viele Stimmen habe ich?

Bei der OB-Wahl ist es leicht: Da hast du nur eine Stimme zu vergeben. Komplizierter wird es allerdings auf den anderen beiden Wahlscheinen. Bei der Stadtratwahl hast du 80 Stimmen, die du beliebig kumulieren und panaschieren kannst (was das ist, erklären wir dir gleich nochmal). Und bei der Bezirksausschusswahl ist es ganz abhängig davon, in welchem der Bezirke du wählen darfst. Hier kann es sein, dass du nur 15 Stimmen hast, allerdings gibt es auch Bezirke, in denen du 40 Stimmen vergeben kannst. Das hängt davon ab, wie viele Plätze in deinem zuständigen Bezirksrat sind. Keine Sorge, wenn du nicht genau weißt, wie das bei dir aussieht: die genaue Stimmenzahl steht auf deinem Wahlschein. Wichtig ist nur, dass du nicht mehr oder weniger Kreuze machst, als erlaubt, und dass du keine Notizen, Zeichnungen oder Ähnliches auf dem Wahlschein hinterlässt – sonst machst du deine Wahl ungültig.

7. Kumulieren, Panaschieren, hä? Das hab ich doch in der Schule schon nicht verstanden!

Bei der Kommunalwahl bekommst du die Kandidat*innen portionsweise, nach Parteien und Wählergruppen sortiert, vorgesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass du nur Kandidat*innen von einer Partei wählen darfst. Du darfst deine Stimmen zusammenstellen, wie du möchtest: das bedeutet, dass du Kandidat*innen von unterschiedlichen Parteien gleichzeitig in den Stadtrat wählen darfst. Wenn du so einen Zettel abgibst, auf dem du Menschen aus unterschiedlichen Parteien wählst, nennt sich das panaschieren. Solange du die vorgegebene Stimmanzahl abgibst, sind also alle Kombinationen möglich. Beim Kumulieren geht es darum, dass du einzelnen Partei- und Wählergruppenmitgliedern mehr als nur eine Stimme zukommen lassen kannst. Genau genommen darfst du deine Stimmen „häufeln“. Das bedeutet, dass du den Kandidat*innen bis zu drei Stimmen geben kannst. So kannst du dir deine Liste dann zusammen-kumulieren, bis du deine Stimmzahl erreicht hast. 

8. Was sind Listen?

In Listen präsentieren alle Parteien und Wählergruppen bei der Kommunalwahl ihre Kandidat*innen. Dabei ist es theoretisch egal, in welcher Reihenfolge die Kandidat*innen aufgelistet werden, effektiv führt die Auflistung aber dazu, dass alle, die weiter oben gelistet sind, höhere Chancen auf Stimmen haben. Außerdem haben Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit, einzelnen Kandidat*innen mehr Gewichtung innerhalb einer Liste zu geben, indem sie sie bis zu dreimal auflisten. Diese Gewichtung musst du allerdings nicht übernehmen. Du kannst genauso gut Menschen von unten auf der Liste wählen, wenn sie dir mehr zusagen und die Gewichtung mit bis zu drei Stimmen pro Person selbst bestimmen. 

9. Warum sollte ich wählen? 

Das Ergebnis der Wahl bestimmt ziemlich direkt den Alltag in München, da die Kommunalverwaltung zuständig für unser direktes Umfeld ist. Entscheidungen wie der Ausbau von Radlwegen auf Kosten von Parkplätzen oder die Erweiterung der ÖPNV werden von der Kommunalverwaltung getroffen. An der Kommunalwahl teilzunehmen ist also ein wichtiges Instrument, um hier deine Interessen vor der Stadt vertreten zu lassen.

10. Was passiert nach der Wahl?

Nach der Wahl ist vor der Verkündigung der Entscheidung. Viele Parteien und Wählergruppen veranstalten beispielsweise Wahlparties, bei denen sie die Auszählungen live verfolgen. Aber auch von zuhause aus kannst du zuschauen, wie das Ergebnis zustande kommt. 

Beitragsbild: © Unsplash/Element5Digital

Sophia Hösi
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