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7 Tage ohne: Ab sofort gilt das Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen

Es ist soweit, über die letzten Tage hat es sich bereits angebahnt, jetzt liegt der Corona-Inzidenzwert über 35. Das bedeutet, dass das gestern festgelegte Verbot von Alkohol an öffentlichen Plätzen nach 23 Uhr ab heute zu tragen kommt. 

Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen: Was bedeutet das für uns?

Fürs Erste bedeutet das noch nicht, dass du auf dein Feierabendbier verzichten musst, denn die Gastronomie behält weiterhin die Erlaubnis, Alkohol auszuschenken, auch am späteren Abend und auch auf den Freischankflächen (also der Terrasse). Auch bei genehmigten Veranstaltungen bleibt der Ausschank erlaubt. An allen anderen öffentlichen Orten, wie Plätzen, Straßen und wo auch immer in der Stadt du das Bedürfnis haben könntest, dir einen Drink zu genehmigen, darfst du das ab sofort für sieben Tage nur noch bis 23 Uhr. Die Beschränkung gilt dann bis 6 Uhr des Folgetags. 

Solltest du gegen diese Maßnahme verstoßen, wird ein Busgeld ab 150 Euro fällig. Nicht nur der Konsum, sondern auch der Verkauf alkoholischer Getränke ist ab sofort für die nächste Woche ab 21 Uhr untersagt. Für alle, die sich nicht an dieses Verbot halten, kann es richtig teuer werden. Hier sind Busgelder ab 500 Euro angekündigt. Damit soll dagegen vorgegangen werden, dass sich weiterhin feiernde Menschenmassen an Orten wie Gärtnerplatz und Isar treffen und mit alkoholbedingt niedriger Hemmschwelle fröhlich zur weiteren Verbreitung des Corona-Virus beitragen. 

Mehr Infos zum Alkoholverbot und anderen Maßnahmen, zum Beispiel für Reiserückkehrer*innen, findest du hier. 

Beitragsbild: Marc Heckner on Unsplash

Sophia Hösi
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