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Es ist wieder so weit: Der Corona-Inzidenzwert liegt heute bei über 35 und es gibt dieses Wochenende wieder ein Alkoholverbot in München. Dieses Mal gilt die Regelung aber nur an den Münchner Hotspots und nicht in ganz München!
Ein Wochenende ohne die geliebten Hotspots
Ab Freitagabend 11.9. bis einschließlich Sonntagmorgen 13.9. um 6 Uhr gilt das Alkoholverbot an den Münchner Hotspots: Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke und dem Wedekindplatz.
Zwischen erlaubt und verboten
An den oben genannten Hotspots darf von von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages kein Alkohol mehr verkauft, und ab 23 Uhr auch nicht mehr konsumiert werden. Davon ausgenommen ist der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen. Das heißt, du kannst den Feierabend trotzdem noch problemlos mit einem Bier in der Bar deines Vertrauens feiern.
Und was, wenn nicht?
Wenn du nach 23 Uhr an den Hotspots mit Alkohol erwischt wirst, zahlst du mindestens 150 Euro. Als Verkaufender nach 21 Uhr zahlst du ein Bußgeld von mindestens 500 Euro – je nach Situation, Verhalten. Und im Wiederholungsfall, kann die Geldstrafe auch höher ausfallen.
Mehr Infos zum Alkoholverbot und Corona in München gibt es hier.
Beitragsbild: Thanh Serious Unsplash
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