Aktuell, Nachhaltigkeit, Stadt, Verkehr
Dürfen Fahrräder auf Autostellplätzen parken?
- Wie mühsam ist die Arbeit im Stadtrat? – jüngste Stadträtin Clara Nitsche über Erfolge und Hürden - 25. September 2024
- “Die Wiesn ist kein sicherer Ort für Mädchen* und Frauen*” – Interview - 12. September 2024
- Drogenkonsumräume: München möchte, Bayern blockiert - 26. Juli 2024
Fahrradparkplätze sind rar in der Stadt, besonders für Lastenräder. Wir haben recherchiert, wo man Fahrräder überall abstellen darf und was man beachten muss.
Schaut man in die Kommentarspalten zur Verkehrspolitik, stößt man vor allem auf Beschimpfungen: Fußgänger*innen gegen Fahrradfahrende gegen Autofahrende. Alle werfen sich gegenseitig Rücksichtslosigkeit vor. Ein besonderes Hassobjekt: Das Lastenrad. Denn auch nach Jahren, in denen die Gefährte in den Städten immer beliebter wurden, scheinen sich viele noch nicht daran gewöhnt zu haben, dass es nun eine neue Fahrzeugklasse gibt, die von ihrer Größe weder zu den Autos noch zu den herkömmlichen Fahrrädern passt. Das gilt auch für die bereitgestellte Infrastruktur. Es gibt großzügige Autoparkplätze, auf denen ein Lastenrad doch recht verloren wirkt und schmale Fahrradständer, an die man das Lastenrad zwar notdürftig anschließen kann – eine wirkliche Parkmöglichkeit sind aber auch sie nicht. Niemand scheint zu wissen, wo Lastenräder eigentlich parken sollen. Das führt oft zu Wut über Lastenräder, die Gehwege verengen.
Also wohin mit dem praktischen Gefährt, das ohne Zweifel Teil der Verkehrswende sein muss?
Autostellplätze für Fahrräder nutzen
Zunächst einmal die gute Nachricht: Grundsätzlich dürfen Fahrräder überall geparkt werden, wo die meisten es ohnehin schon tun. Auf Gehwegen und auch in Fußgängerzonen. Dabei dürfen jedoch weder Fußgänger*innen noch Rollstuhlfahrende behindert werden. Das ist mit Lastenrädern manchmal gar nicht so leicht, bei engen Gehwegen. Also was dann?
Die kurze Antwort: Einfach auf einem Auto-Parkplatz abstellen. Das ist tatsächlich erlaubt. Wo Autos parken dürfen, dürfen auch Fahrräder parken. Das gilt für gekennzeichnete Stellplätze, wie auch für den Straßenrand. Nur platzsparend müssen alle Verkehrsteilnehmer*innen parken. Wer mit dem eigenen Fahrrad unnötig viel Platz versperrt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Also ran an die Autostellplätze, liebe Radelnde.
Dass das zu weniger Streit zwischen Lastenradfahrenden und Autofahrenden führt, ist zwar unwahrscheinlich. Fußgänger*innen aber dürften sich freuen.
Beitragsbild: Héctor Martínez // Unsplash