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Sexualisierte Gewalt: Tun die Münchner Hochschulen genug?

Moritz Müllender

Hinweis: Der Artikel thematisiert sexuelle Übergriffe, sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung und Missbrauch.

Solltest du selbst von Grenzüberschreitungen, Diskriminerung oder sexualisierter Gewalt betroffen sein, hat meine Kollegin Klara Felixberger hier Anlaufstellen gesammelt. Zu den Hilfsangeboten der Hochschulen findest du hier: LMU, HM, TUM, HFF, AdBK, Theaterakademie

Im Januar und im April gab es Berichte von sexualisierter Gewalt an der Hochschule München. Die HMTM stellte einen 7-Punkte-Plan zur Prävention vor. Wir haben das zum Anlass genommen, nachzuhorchen, was die Hochschulen tun, um ihre Studierenden zu schützen – und was sie tun sollten.

Hochschulen bieten Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt einen fruchtbaren Boden. Dafür können sie zunächst mal nichts, denn es liegt in ihrer Natur.
Risikofaktor eins: An Hochschulen treffen Tausende Menschen aufeinander.
Risikofaktor zwei: Junge Menschen, die nach Orientierung suchen und ihren Platz finden wollen, treffen auf ältere Professor*innen, die ihnen Wege eröffnen oder verbauen können.
Und Risikofaktor Drei: Oft gibt es an Hochschulen schwer einsehbare Einzelbüros, versteckte Gänge und sie sind lange geöffnet, auch wenn sich nur wenige Menschen in den Gebäuden aufhalten.
Hochschulen vereinen also allein aufgrund ihrer Funktion und Wirkungsweise Risikofaktoren für Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt. Dafür können sie nichts. Doch Sie können Strukturen schaffen, um Missbrauch vorbeugen und um im Ernstfall möglichst frühzeitig reagieren zu können.

“Dort wo Menschen aufeinandertreffen und wo Abhängigkeiten bestehen, wissen wir, dass sexualisierte Gewalt stattfinden kann”, sagt Yvonne Oeffling. Das gelte auch für Hochschulen. Die Sozialpädagin ist Geschäftsführerin des Vereins AMYNA (griech.: Widerstand, Schutz). AMYNA e.V. setzt sich für Schutz vor sexuellem Missbrauch ein. Die Studierenden würden tendenziell jünger. Auch Minderjährige studieren teils schon. Und auch wenn die meisten Studierenden weiterhin Erwachsene sind, bestehe ein Abhängigkeitsverhältnis, sagt Oeffling: “Das sind junge Leute, die mit ihrem Studium etwas erreichen wollen. Die Lehrenden können Karrieren ermöglichen oder verhindern.”

Missbrauch findet an Münchner Hochschulen statt

Die Gefahr, dass diese Konstellation zu Missbrauch führt, ist nicht nur rein theoretisch. 2018 verurteilte ein Gericht einen ehemaligen Präsidenten der Hochschule für Theater und Musik (HMTM) wegen sexueller Nötigung. Gegen einen weiteren Professor wurde wegen Vergewaltigung ermittelt. Ein Freispruch erfolgte nur, weil zur Zeit des Tatvorwurfs Vergewaltigung nur bei Gewalt, Drohungen oder Ausnutzung strafbar gewesen ist. Erst seit Juli 2017 sind sexuelle Handlungen auch gegen den erkennbaren Willen als Vergewaltigung strafbar. Die Vorwürfe bezogen sich auf die Jahre 2006 und 2007.

Auch an der Hochschule München kam es kürzlich zu zwei Vorfällen. Ein Security-Mitarbeiter soll im Januar eine Studentin vergewaltigt haben. Es soll zudem bekannt gewesen sein, dass er bereits zuvor ein Sexualdelikt begangen haben soll. Die HM verwies gegenüber der SZ auf die Verantwortung der Security-Firma ihre Mitarbeitenden zu überprüfen und will in Zukunft nur noch Security-Mitarbeitende mit leerem Führungszeugnis einstellen. Außerdem wolle die Hochschule ihr Sicherheitskonzept überprüfen und anpassen. In einer internen E-Mail an die Studierenden versprach Präsident Martin Leitner ebenfalls: “Unser Sicherheitskonzept wird einer kritischen Prüfung unterzogen, zu dieser sind wir in Kontakt mit Expertinnen sowie Behörden.” Zudem werde man mit Beteiligung der Studierendenvertretung einen “Runden Tisch Sicherheit” einrichten.
Wie weit diese Bemühungen fortgeschritten sind, dazu gaben weder die HM noch deren Studierendenvertretung auf Anfrage im Mai Auskunft. Im April kam es dann zu einem zweiten Fall, bei dem ein Mitarbeiter einer Reinigungsfirma sich vor den Frauen-Waschräumen entblößt haben soll.

“Hochschulen sind ein Riesenbetrieb, in der Größenordnung muss man realistisch sagen, dass auch das beste Schutzkonzept nicht davor schützen wird, dass nie wieder eine Grenzüberschreitung passiert. Aber wenn ein Schutzkonzept existiert, hilft es schnellstmöglich zu handeln, bevor es schlimmere Dimensionen annimmt”, sagt Yvonne Oeffling.

Die HMTM reagierte 2023 auf die Vorwürfe.  In einer Studie widmete sie sich „Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte[r] Gewalt an der HMTM“. Die Ergebnisse stellte die Musikhochschule im April vor: Machtmissbrauch, strukturelle Diskriminierung, sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen passieren nach wie vor.  Trotz ergriffener Gegenmaßnahmen sei die HMTM eine “traumatisierte Institution”, so Studienleiterin Helga Dill. Die Gegenmaßnahmen wurden von den Befragten unterschiedlich bewertet, manche sahen sie als ausreichen, andere als völlig ungenügend an.

Die HMTM legte zur Veröffentlichung der Studie auch einen 7-Punkte-Plan nach, um auf die Ergebnisse einzugehen. Demnach sollen etwa neue Mitarbeitende ein verpflichtendes Fortbildungsprogramm zu Sensibilisierung für Nähe und Distanz, Diskriminierung und Ungleichbehandlung durchlaufen. Anonyme Beschwerdewege sollen eingerichtet werden. Minderjährige sollen eine eigene Akademie innerhalb der HMTM bekommen, mit intensiverer Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Der Körperkontakt im Unterricht soll mit Intimitätskoordinator*innen und Schulungen kritisch betrachtet werden. Alle Neuerungen und Schutzmaßnahmen will die HMTM transparent für alle Beteiligten und auch nach außen kommunizieren.

Wie sieht ein gutes Schutzkonzept aus?

Yvonne Oeffling von AMYNA hält den Plan auf den ersten Blick für tauglich. “Die Frage ist nur, wie das mit Leben gefüllt wird”, gibt sie zu bedenken. Diskutieren ließe sich sicherlich, ob der Plan nicht viel zu spät kommt. Wichtig für Schutzkonzepte laut Yvonne Oeffling: “Es braucht Klarheit, was im Ernstfall bei einer Beschwerde passiert . Es braucht einen Plan, wie die Intervention dann aussieht, wer reagiert, mit welchen Fachstellen wird kooperiert und wie sieht dann der konkrete Prozess aus.” Die Pläne müssten in drei verschiedenen Szenarien greifen: erstens für Studierende die außerhalb der Hochschulen eine Grenzüberschreitung erfahren. Hier ginge es dann vor allem um Vermittlung an Beratungsstellen oder Psycholog*innen. Zweitens brauche es Pläne im Falle eines Verdachts gegenüber Personal; und drittens auch im Falle von Grenzüberschreitungen unter Studierenden.

Oeffling nennt verschiedene Punkte, die ein Schutzkonzept enthalten sollte.

  1. Das Leitbild der Hochschule sollte ein klares Bekenntnis zum Schutz vor und Prävention von sexualisierter Gewalt enthalten.
  2. Es brauche eine Analyse, wo Situationen mit besonderer Nähe entstehen: Über welche Medien entsteht Kontakt? Wo können Abhängigkeiten entstehen und Machtverhältnisse ausgenutzt werden? Wo droht Kontakt ins Private abzugleiten? Wann und wie gibt es unbeobachteten eins zu eins Kontakt?
  3. Die Personalverhältnisse überprüfen: Von wem verlangt man Führungszeugnisse? Wie qualifiziert sind die Beschäftigten, wenn es um Grenzüberschreitungen und deren Prävention geht? Gibt es klare Vorgaben, auch für Gastdozierende?
  4. Die Hochschulen müssten sich fragen, ob Beschwerden bei ihnen ankommen, gerade, wenn es um Schwerwiegendes geht, wie sexualisierte Gewalt. Es brauche auch externe Beschwerde und Ombudsstellen, die auch Einfluss auf die Hochschule ausüben können. Zudem müssten die Beschwerdewege die Vielfalt der Studierenden erreichen. Es brauche also schriftliche und mündliche Wege – vertrauliche und auch in Gruppen.
  5. Zudem müsse den Studierenden transparent gemacht werden, wie mit einer Beschwerde weiter verfahren wird, dass diese nicht versandet.

“Täterinnen und Täter wollen keine Aufdeckung, sie haben es leichter wenn Leute keinen Plan haben. Deswegen muss auch nach außen kommuniziert werden, dass es ein Konzept gibt und welche Punkte es umfasst”, sagt Yvonne Oeffling. Tun das die Münchner Hochschulen?

Was die Münchner Hochschulen tun

Den neuen 7-Punkte-Plan der HMTM haben wir zum Anlass genommen, auch bei den restlichen großen Hochschulen nachzufragen, was sie tun, um sexualisierte Gewalt vorzubeugen, bei TUM, LMU, HM, der Akademie der bayerischen Künste (AdBK), der Hochschule für Fernsehen und Film (HFF), sowie bei der Bayerischen Theaterakademie August Everding.

LMU, HM, HFF, AdBK und Theaterakademie verweisen auf eigene Leitfäden, Richtlinien und interne sowie externe Beratungsstellen. Die sind teils umfangreicher, teils knapper, teils leichter verständlich und teils verwirrend. An der HFF ist ein neuer Leitfaden “Was tun bei Belästigung?” in Arbeit. (Zu den jeweiligen Seiten: LMU, HM, HFF, AdBK, Theaterakademie)

Bei der TUM sieht es etwas dünner aus. Ein TUM-Sprecher verweist lediglich auf einen “Respect-Guide” und ein Compliance Office als zentrale Anlaufstelle. Über einen konkreten Leitfaden oder Vorgehen im Falle von Grenzüberschreitungen schreibt er uns nichts. Auch auf der Webseite finden sich zwar einige Anlaufstellen, auch externe, jedoch kein konkreter Leitfaden oder konkrete Punkte, die die TUM umsetzt, um Studierende zu schützen, wie Expertin Oeffling es rät.

Wie die Münchner Hochschulen ihre Konzepte im Ernstfall umsetzen können nur die Betroffenen beurteilen. In der Verantwortung stehen die Hochschulen in jedem Fall: “Alle Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen und eben auch jungen Erwachsenen arbeiten, die sie ausbilden und in ihrem Weg begleiten, diese Einrichtungen haben einen Auftrag, sexualisierte Gewalt zu verhindern”, sagt Yvonne Oeffling.

Beitragsbild: Hochschule München