Aktuell, Stadt

Was ist Wohngeld und wie komme ich daran?

Anne Lenz

Ab Januar 2023 soll das „Wohngeld Plus“-Gesetz die Höhe des Wohnungsgeld-Zuschusses für Berechtigte anheben und deutlich mehr Menschen als zuvor entlasten. Es soll auch eine Heizkosten- und Klimakomponente enthalten. Am 1. Januar 2022 wurde das Wohngeld bereits einmal erhöht. Was ist neu und wer profitiert von der Neuerung? Wir haben das mal anhand eines fiktiven Beispiels durchgespielt.

Mit der Reform geht das Versprechen einher, dass sich die Zahl der Berechtigten verdreifachen soll. Bisher ging nicht einmal jeder dritte Antrag in München durch. Das Stellen der Anträge selbst und die Bearbeitung dieser scheint aber eine bürokratische Mammutaufgabe zu sein, hört man. Dennoch lohnt es sich, das Wohngeld einmal genauer zu betrachten. In München wird erwartet, dass sich der Kreis der Berechtigten durch die Gesetzesneuerung von 4.000 auf etwa 12.000 Berechtigte (etwa 1,5 Prozent aller Bewohner*innen) erweitert. Gefördert werden Personen mit niedrigem Einkommen, die folglich durch ihre Mietkosten stark belastet sind.

Wem steht Wohngeld zu? – ein Beispiel

Hanna ist eine junge Mutter und wohnt mit ihrem Sohn zur Miete in Sendling. Sie hat mitbekommen, dass Mieter*innen und selbstnutzende Eigentümer*innen Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss beziehen können. Berechtigt sind Haushalte oberhalb des Existenzminimums. Deshalb haben Menschen, die Grundsicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, keinen Anspruch darauf. Darin werden die Unterkunftskosten nämlich bereits berücksichtigt. Auch Personen, die sich in Ausbildung befinden, dabei alleine leben und einen Anspruch auf Ausbildungsförderungen haben (zum Beispiel BAföG), können kein Wohngeld beziehen. Hannas Haushalt lebt von ihrem selbst erwirtschaftetem, eigenem Einkommen. Das heißt, sie erfüllt eine wichtige Voraussetzung für das Wohngeld.

In welcher Höhe wird die Miete bezuschusst?

Doch wie viel bekommt sie? Das hängt davon ab, wie viele Personen in ihrem Haushalt leben, wir hoch ihr wohngeldrechtliches Gesamteinkommen ist und wie viel Miete sie zahlen muss (beziehungsweise wie hoch die Belastung für sie als Eigentümer*innen ist). Abhängig vom lokalen Mietniveau werden alle Landkreise und Gemeinden einer Mietenstufe zugeordnet, die dann bestimmt wie hoch die Bezuschussung angesetzt werden kann. Für München gilt die höchste Bezuschussungsstufe.

Berechnungsgrundlage des Wohngelds ist die Bruttokaltmiete. Damit werden „kalte Betriebskosten“ (zum Beispiel Wasser, Müllgebühren) berücksichtigt. Strom, Heizung und Warmwasser werden nicht mit einberechnet. Seit 2021 werden steigende Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung durch eine CO2-Komponente im Wohngeld berücksichtigt.

Wie viel ihr in etwa zusteht, berechnet Hanna im Wohngeldrechner (hier klicken für konkrete Beispiele). Nehmen wir an, Hannah hat als alleinerziehende Mutter in München ein Gesamtnettoeinkommen von 1.500 EUR aus einer Teilzeitstelle. Wenn ihre Miete 800 EUR beträgt, erhält sie in diesem Rechenmodell eine voraussichtliche Förderung von 104,00 EUR durch das Wohngeld. Läge ihr Einkommen bei 1.600 EUR hätte sie nur noch 34 EUR Zuschuss zu erwarten. Bei 1.700 EUR Einkommen entfiele die Förderung voraussichtlich ganz. (Hinweis: Wer wirklich sicher gehen will, ob er*sie nicht doch berechtigt ist, Leistungen zu erhalten, sollte aber den Antrag lieber durch das Amt prüfen lassen oder sich dort informieren, da das Rechenmodell vereinfacht ist und einige Faktoren nicht berücksichtigt ist.)

Gibt es Leistungen für Renter*innen oder Haushalte mit Kindern?

Da Hanna‘s Sohn erst sieben und damit unter 25 Jahren ist, kann Hanna in Verbindung mit dem Wohngeld auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für das Schullandheim. Außerdem kann sie einen Kinderzuschlag beziehen.

Nachdem Hanna sich schlau gemacht hat, informiert sie ihren netten älteren Nachbarn, dass auch er aufgrund des Grundrentenfreibetrags in der Wohngeldregelung Anspruch auf einen Zuschuss haben könnte. Auch Renter*innen haben grundsätzlich die Chance auf Wohngeld.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Hanna braucht jetzt alle Nachweise über das Bruttoeinkommen der zum Haushalt zählenden Personen, wie beispielsweise die letzte Einkommenssteuererklärung. Außerdem muss sie Nachweise zur Miete einreichen, allem voran den Mietvertrag. Unter dem Punkt „Sonstige Nachweise“ fallen noch Nachweise über Kinderbetreuungskosten.

Wo stelle ich den Antrag?

Den Antrag für das Wohngeld und die damit verbundenen Zusatzleistungen kann Hanna bei der örtlichen Wohngeldbehörde stellen. Man findet ihn auch an den Infotheken im Amt für Wohnen und Migration und in den Sozialbürgerhäusern. Außerdem bei der Stadtinformation im Rathaus und ganz praktisch im Internet.

Den fertig ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen kann Hanna per Post an das Amt für Wohnen und Migration München zuschicken oder persönlich dort abgeben.

Wichtig ist, dass der Zuschuss erst von Beginn des Monats an geleistet wird, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. Für zurückliegende Zeiträume gibt es grundsätzlich kein Wohngeld. Die Bearbeitung wird wegen der momentanen Bearbeitungsrückstände (von Rückständen bis zu einem Jahr ist in München die Rede) leider eine ganz Weile dauern, aber sobald der Antrag positiv geprüft wurde, wird das Wohngeld an Hannah gezahlt oder mit ihrer Einwilligung direkt an ihre Vermieterin. Vorsicht: Nach zwölf Monaten muss Hanna einen Weiterleistungsantrag stellen, um weiterhin die Förderung zu erhalten beziehungsweise prüfen zu lassen.

Wo finde ich alle Informationen?

Hanna findet alles Wichtige zum nachlesen auf dem Stadtportal der Stadt München und der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.


Beitragsbild: © Elias Keilhauer via Unsplash; Bild im Beitrag: © wesleyphotography

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