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Aktuelles aus der Schlafstadt: Kurzer Prozess um das ehemalige 404 vor Gericht

Wie ausgelassen darf es in einer Bar nach einer politischen Veranstaltung zugehen? Diese Frage sollte letzten Donnerstag vor dem Amtsgericht München geklärt werden. Zur Debatte stand ein Abend im Mai 2018, als der piqd-Salon zu einer Podiumsdiskussion im 404 lud.

Nach dem Diskussionsabend zum Thema “Polizeiaufgabengesetz” legte ein DJ auf – wie laut weiß heute keiner mehr genau

Eigentlich hätte alles ganz einfach sein können: Die Betreiber der nun geschlossenen Zwischennutzung 404 in der Corneliusstraße 2 wurden letztes Jahr von der Gaststättenaufsicht, die dem Kreisverwaltungsreferat untersteht, zu einer Bußgeldzahlung von 200 Euro aufgefordert. Der Vorwurf: “Durchführen einer Vergnügungsveranstaltung mit DJ ohne Genehmigung”. Mit diesem überschaubaren Betrag könnte man es halten wie mit einem Strafzettel beim Parken: “Zahlen und gut is’!”

Die Betreiber des 404 sahen das aber anders und setzten sich dagegen zur Wehr.

Was war passiert?

Am 10.5.2019 geht kurz nach Mitternacht ein Anruf bei der Polizei ein: es ist mal wieder zu laut in der Corneliusstraße 2, da wo sich das 404 im Erdgeschoss ein gutes Jahr lang halten konnte. Als die Beamten eintreffen, hat eine Anwohnerin aus dem zweiten Stock bereits eine Unterschriftenliste zur Hand mit gesammelten Beschwerden der Anwohner. Draußen auf der Straße rauchen die Besucher und unterhalten sich. Durch die Schaufensterscheibe erspähen die gerufenen Einsatzkräfte einen DJ an einem Pult. Sieht also erst mal nach sowas wie “Party” aus. Und Veranstaltungen mit DJ und Tanz sind in München anmelde- und genehmigungspflichtig.

Eigentlich ging dem lockeren Geschehen in der Bar aber eine Podiumsdiskussion voraus. Ein wenig ironisch mutet es natürlich an, dass zum Thema “Polizeiaufgabengesetz” diskutiert wurde. Solchen Diskussionen einen Raum zu bieten war expliziter Anspruch des 404, das sich nicht ausschließlich als weitere Bar verstand.

Der einsatzleitende Polizist als einziger Zeuge

Vor Gericht stellten sich nun letzte Woche die harten Fragen: Wie laut hat der DJ aufgelegt? Wurde etwa getanzt? War es eine “Vergnügungsveranstaltung” ,wie man das juristisch wohl nennt? Als einziger Zeuge geladen war einer der beiden Beamten, die an diesem Abend das Geschehen vor Ort aufnahmen.

Während der Anhörung vor Gericht kann dieser sich nicht mehr genau erinnern, ob jemand wirklich getanzt hat oder die Musik außergewöhnlich laut war. Ein Problem war wohl die offene Tür, durch die die Musik auf die lärmgeplagte Straße nach draußen drang. Ein Umstand, der nach kurzem Zureden an die Betreiber behoben war: die Tür wurde zugemacht und die Gäste zur Ruhe vor dem Lokal ermahnt. So kennt man es inzwischen ja auch (Stichwort “Silencer“).

Vom Diskussionsabend haben die gerufenen Beamten nichts mehr miterlebt. Stutzig gemacht hat sie aber der DJ, den sie bereits beim Anrücken von draußen durch das riesige Schaufenster bei seinem Handwerk beobachten konnten. Er stand laut deren Aussage relativ zentral im Raum. Von oben im zweiten Stock habe man aber nur die rauchenden Gäste vor der Tür gehört. Das Bar-Anwohner-Problem schlechthin sozusagen.

DJ = Party?

Dieses Argument will Louis Grünwald, einer der Betreiber der temporären Bar, nicht gelten lassen, wie er gegenüber MUCBOOK nach der Verhandlung sagt. Schließlich gibt es in zahlreichen Bars – mehr oder weniger – professionelles Musikequipment. Ein wenig augenzwinkernd sagt er, dass er ja schon glaube, über einen umfangreichen Musikgeschmack zu verfügen. Aber es könne ja nicht sein, dass er in einer Bar nur sein iPhone nebenher laufen lassen darf. Das 404 argumentierte vor Gericht, dass der DJ für die Hintergrundbeschallung im Nebenraum zuständig war. Immerhin hätte man ja auch einen Podcast vom Diskussionsabend aufgenommen, auf dem das Gesagte ja hörbar sein musste. Das schließt eine Party irgendwo aus – zumindest während das Gespräch im Gang war.

Im Zweifel für den Angeklagten

Mangels eindeutig belastender Aussagen durch den Zeugen endet das Verfahren gegen die beschuldigten Bar-Betreiber letztlich nach einer halben Stunde Verhandlung mit einem Freispruch. “In dubio pro reo” heißt es vom zuständigen Richter – im Zweifel für den Angeklagten. Er sieht hier eine “Grauzone”, die er in diesem Fall nicht eindeutig beurteilen kann. Als Grundsatzentscheid will er sein Urteil nicht gelten lassen.

Das hätten sich Louis Grünwald und Florian Schönhofer, die beiden Betreiber des 404, aber vielleicht erhofft. Für Gastronomen ist es nicht leicht in München, da hätte man gerne etwas mehr Rechtssicherheit im Bezug auf politische Veranstaltungen, bei denen nachher noch ein lockeres Bier getrunken wird. Gerade im Bereich der Müllerstraße ist die Anwohnersituation aufgeheizt, was zu Verfahren wie jenem am letzten Donnerstag führt.

Spricht man mit Grünwald, so gewinnt man nicht den Eindruck, dass hier ein Rowdy am Werk ist, der rücksichtslos agiert. Das Gespräch mit dem KVR hat er gesucht, allerdings sei man hier irgendwann auf taube Ohren gestoßen und nicht weiter gekommen. Man gewinnt den Eindruck, er hätte es mit den beteiligten Parteien – Anwohner und Kreisverwaltungsreferat – gerne anders probiert. Nun gibt es ein rechtskräftiges Urteil. Für die Prozesskosten müssen die Angeklagten qua Freispruch nicht aufkommen.

Die Anwohner der Corneliusstraße 2 können indes aufatmen: hier kommt bald eine Filiale der Restaurantkette “Neuhauser” hin. Dort wird Pizza für Leute serviert, die früher ins Bett gehen und – kühne Vermutung – weniger diskutieren.


Foto: © Jan Krattiger