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Hilfsangebote für Kreativschaffende – Ein Überblick

Josephina Richardt

COVID-19 stellt uns alle auf eine harte Probe. Auch auf wirtschaftlicher Ebene verursacht der Virus bereits existenzbedrohende Probleme. Hier sind besonders Freiberufler*innen betroffen, Künstler*innen und alle, die irgendwie im kreativen Bereich tätig sind. In der Flut an immer neuen Informationen zu Corona gibt es inzwischen auch einige Hilfsangebote. Im Folgenden geben wir dir einen Überblick über diese, damit du weißt, wohin du dich wenden kannst.

Soforthilfe Corona

Soforthilfe Corona wendet sich an gewerbliche Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter*innen) und Freiberufler*innen, die in Bayern tätig bzw. ansässig sind. Wenn Liquiditätsengpässe oder ernste wirtschaftliche Verluste vorliegen, kann ein Antrag auf Soforthilfe gestellt werden. Die Formulare werden online ausgefüllt und sind als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der Bezirksregierungen und der Stadt München zu finden. Wenn die Dokumente ausgefüllt und – wichtig! – unterschrieben sind, können sie entweder per Email oder per Post an die zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden. Die überweist das Geld dann direkt auf das Konto des*der Antragsstellers*in.
Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Zahl der Erwerbstätigen.
Alle weiteren Informationen findest du hier.

Bayern Kreativ – Handlungsleitfaden für Kultur- und Kreativwirtschaft

Bayern Kreativ berät dich auch jetzt so gut es möglich ist. Ihr Handlungsleitfaden zum Coronavirus gibt Auskunft über alles, woran Künstler*innen und Kreative jetzt unbedingt denken sollten. Da geht es um Informationen zu Krankschreibungen, Ladenschließungen, Absagen von Veranstaltungen und Rücknahme von Aufträgen. Ebenso wird über höhere Gewalt sowie Einkommensprognosen informiert.
Hier kannst du dir also bei ökonomischen Fragen und Unklarheiten erst einmal einen guten Überblick verschaffen und von dort aus entschieden, was weiter zu tun ist.
Hier geht es zum Handlungsleitfaden.

Kreativ Bund

Der Kreativ Bund hat konkrete Hilfsangebote zusammengefasst: Steuerzahlungen können herabgesetzt oder erlassen werden.
Es ist möglich, Sozialversicherungsbeiträge zu stunden.
Eine weitere Möglichkeit ist es, Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn mindestens 10% der Belegschaft von erheblichem Arbeitsausfall betroffen sind.
Bürgschaften stehen für Unternehmen zur Verfügung, die bis zur jetzigen Krisensituation ein tragfähiges Gesellschaftsmodell hatten. Ausfallhonorare hängen von den Vertragsbedingungen ab und Entschädigungen bei Corona Quarantäne werden gezahlt. Dazu müssen sich Selbstständige direkt an das Gesundheitsamt wenden.

Auf der Seite des Kreativ Bundes findest du weitere Informationen zu den jeweiligen Angeboten sowie den Link zu der zuständigen Stelle.

Hilfe auf PAGE

Nina Kirst präsentiert auf Page eine Übersicht von Informations- und Anlaufstellen. Hier findest du u.a. unterstützende Projekte und Aktionen. Daneben gibt es Näheres zu finanzieller Hilfe und Maßnahmen einzelner Ministerien.
Außerdem gibt es Auskünfte über die Bundesländer, über Hot-Lines und aktuelle Konferenzen.
Die Seiten werden regelmäßig aktualisiert und jeder ist aufgerufen, sein Wissen zu teilen.
Hier geht es zur Übersicht.

Rettungsschirm für Kulturbereich

Die Bundesregierung trifft Maßnahmen um kleinen Unternehmen bei der Betriebssicherung zu helfen, persönliche Lebensumstände abzusichern und einzelne Härten abzumildern. Zusammen ergibt das den Rettungsschirm für den Kulturbereich.

Darunter fallen finanzielle Zuschüsse, um laufende Kosten wie Mieten zu decken, aber auch um Engpässe zu überbrücken.
Der Zugang zur sozialen Grundsicherung soll erleichtert werden. Für sechs Monate wird Vermögen nicht berücksichtigt. Kinderzuschläge werden schneller erteilt, Aufwendungen für Wohnung und Heizung anerkannt; keiner wird auf die Straße gesetzt, weil er die Miete nicht zahlen kann.
Ein neues Kreditsystem ist ab sofort für betroffenen Unternehmen und Kleinselbstständige verfügbar.
Auf die Rückforderung von Fördermitteln soll verzichtet werden, sollte eine Veranstaltung aufgrund der Pandemie nicht stattfinden können.

Staatsministerin Monika Grütters setzt sich dafür ein, Medienunternehmen von zwingenden Betriebsschließungen auszunehmen. Journalisten*innen sollen außerdem zum unabkömmlichen Personal der kritischen Infrastrukturen gezählt werden.
Alle weitere Information gibt es hier.

Zum Schluss: #kreativmuenchen bietet für jegliche Fragen eine Telefon Hotline an: Dienstag bis Freitag, 10.00 bis 13.00 Uhr, Telefon: 089 233 289 22


Beitragsbild: © Unsplash/Matthew Waring

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